Haus verschenkt an Sohn trotz Hartz 4

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Wird schwer, denn natürlich kann der Steuerzahler erwarten, dass man vorhandenes Vermögen zum eigenen Lebensunterhalt einsetzt, bevor man es verschenkt.

Insofern sollten sie zunächst froh sein, wenn die ARGE keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Sohn anmeldet und das Haus z.B. nach § 528 SGB zurückfordert, sondern nur die Miete nicht trägt.

Da Wohneigentum allerdings immer eine heikle Kiste ist, bei der es leicht um große Werte geht, sollten die einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen.

Ja das verstehe ich schon. Das Ehepaar hätte also das Haus verkaufen müssen an den Sohn und von dem Geld leben müssen-hat es aber nicht das ist das Problem.Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Anwälte sind da wohl schon mit betraut aber irgendwie kommt dabei nichts raus.

Die Arge ist da Leuten zu helfen, die wirklich gar nichts haben. Dein Bekannter hat jetzt immerhin ein Haus. Und ein Haus für 300Euro Miete, welches auch noch von den Eltern vermietet wird?

Ist vllt in der Situation schwer, aber eigentlich muss man doch sämtlichen Eigenbesitz, also Haus mein ich, nicht Autos oder so, verkaufen, damit man AG beantragen kann, oder?

Aber glaub mir, so unfair es auch scheint, die Arge kennt ihre Rechte und wird sich immer absichern, bevor sie solche Entscheidungen trifft.

Die Leute hätten ihr Haus verkaufen und vom Ertrag leben müssen.

Nun wird das Haus wohl versteigert, den Erlös nach Abzug der Schulden bekommt der Sohn. Die Leute gehen leer aus und müssen sich eine neue Bleibe suchen.

So kann es passieren, wenn man meint, besonders schlau zu sein ...........

Soll die Allgemeinheit etwa das Haus für ihn abbezahlen?

Der Sohn hat Arbeit kann nur die Raten nicht mehr bezahlen.

@stesage

Die gesamte Konstruktion läuft unterm Strich darauf hinaus, dass der Steuerzahler über die Miete die Modernisierung tragen soll.

Ist schwer, plausibel zu machen ...

Das Kernproblem deiner Verwandtschaft mit dem SGB II Leistungsträger ist nun die Übernahme der Mietkosten i.H.v. 300,00 EURO, die letztlich der Sohn zur Bedienung des Kredites zur erforderlichen Sanierung/Renovierung aufnahm.

Ausgearbeitet werden sollte der Punkt, was wäre gewesen, wenn das Haus nicht saniert/renoviert geworden wäre.

Wäre es überhaupt bewohnbar geblieben?

Die Eltern haben vermutlich etwas gutgläubig gehandelt und gemeint, dass sie aufgrund ihrer finanziellen Situation (ALG II Empfänger + Geringfügiger Verdiener) ohnehin keinen Kredit seitens der Bank erhalten hätten, daher Überschreibung auf den Sohn.

Eine Möglichkeit wäre sicherlich, da muss allerdings auch die Bank mitspielen, alles zurückschrauben.

D.h. Schenkung rückgängig machen und da der vom Sohn aufgenommene Sanierung-/Renovierungskredit vermutlich im Grundbuch eingetragen ist, sind dieses Kreditbedienungskosten (ohne Tilgung) Belastungen die vom SGB II Leistungsträger zu übernehmen sind.

Möglicherweise gibt es auch noch einen einfacheren Weg, daher wäre das vernünftigste sich schnellstens mit einem Fachanwalt Sozialrecht in Verbindung zu setzen.

Es dürfte doch kein Problem sein, wenn sich die Verwandten am kommenden Montag beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein (kannst auch hier als Formular online ausdrucken) holen und einem kundigen Juristen mit einer Eigenbeteiligung von 10€ den Sachvorhalt vortragen.

Einfach super deine Antwort. Schade das ich den Stern für die hilfreichste Antwort schon vergeben habe. Er hätte mit Sicherheit dir zu gestanden. glg stesage