Haus überschrieben (Grundbuch) und ALG1?
1)Ich habe vor zirka 4 Monaten eine Grundbuch Änderung durchgeührt, d.h. mein Onkel wurde ausgetragen und mein Bruder und ich wurden eingetragen. (Wir haben auch schon die Grunderwerbssteuer gezahlt). Nun wurde heute mein Arbeitsvertag nicht verlängert (das mit den 3 Monaten vorher melden habe ich gemacht), muss ich nun beim ALG1 Antrag das Haus irgendwie mit angeben? Immerhin muss ich hier und da Zahlungen tätigen (Müll, Gas, Strom, usw.) ??????
2)Was kann es für Folgen haben?
3)Kann die Arbeitsargentur oder das Jobcenter mir das Haus wegnehmen?
Bin gerade eine wenig unruhig ....
5 Antworten
AlG 1 richtet sich ausschließlich nach deinem vorherigen Verdienst (Versicherungsleistung)
Erst wenn AlG 2 (Hartz IV) notwendig werden sollte, musst du deine Vermögensverhältnisse offen legen.
Dabei gilt dann selbstbewohntes angemessenes Wohneigentum als Schonvermögen.
Bei selbstbewohnter Immobilie werden alle Nebenkosten genau so getragen, wie sonst die Miete.
Wenn natürlich Mieteinnahmen vorhanden sind wird das Einkommen angerechnet.
Evtl. kann auch verlangt werden, die Immobilie zu verwerten.
Mieteinnahmen haben wir nicht, da wir 3 Wohnungen im Haus haben, mein Bruder, mein Onkel und ich bewohnen jeweils 1 Wohnung. Es gibt keine Untermieter
Wenn der Onkel das Haus an euch Brüder überschrieben hat, fallen für sein Wohnung Mieten an. Auch wenn er nicht zahlt, wird eine fiktive Miete als Einkommen angesetzt.
AlG 2 wird dann nur als Darlehen gezahlt.
Man wird sich für evtl. Einnahmen aus der Nutzung des Hauses intressieren.
Aber doch erst, wenn man in ALG2-Bezug kommt, oder?
ja genau
Es gibt keine Einnahmen wir leben hier mit 3 Partein, mein Bruder, Onkel und ich, in 3 verschiedene Wohnungen
bei alg1 ist es schnuppe was du hast.
wenn du in alg2 kommst ist es erst interessant, wie weit dein besitz deine vermögensgrenzen überschreitet. dann könnte es dazu kommen, dass du keine leistungen erhältst, sondern maximal auf darlehen. wegn nimmt man dir garnix.
es kann eben dazu kommen, dass du deinen hausanteil verkaufen musst um über die runden zu kommen oder eben auf leistungen verzichten.
Für ALG 1 ´mußt du das Haus nicht angeben. Die Zahlungen, die du hierfür zu tätigen hast, sind deine Sache.
Anders sieht es aus, wenn du in ALG 2-Bezug kommst. Da müssen alle Vermögenswerte angegeben werden.
ALG 1 hat keinen Einbfluß, aber die Grundbesitzabgaben müssen Dein Buder und Du zur Hälftre tragen. Bei ALG2- kann es schwierig werden, wer bewohnt das Haus?
mein onkel, bruder und ich 3 wohnungen 3 leute
okay und was hat es mit diesem "schonvermögen, schönvermögen" auf sich? wird einem dann das alg gekürzt oder wie?