Haus überschreiben trotz gemeinschaftliches Testament möglich?

4 Antworten

  1. Das gemeinschaftliche Testament deiner Eltern kann der überlebende Elternteil nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils in Bezug auf die sogen. "wechselbezüglichen" Verfügungen (dazu gehört auch die Schlusserbeneinsetzung nach dem Tod des Letztversterbenden) nicht mehr ändern. Er ist daran gebunden.
  2. Das bedeutet praktisch z.B., dass dein Vater nach dem Tod deiner Mutter deine Schlusserbeneinsetzung grundsätzlich weder aufheben noch ändern kann.
  3. Leider wäre er aber nicht gehindert, zu seinen Lebzeiten unentgeltliche Vermögensübertragungen an seine etwaige neue Ehefrau vorzunehmen. Nach der Rechtsprechung des BGH könntest du aber gegenüber der beschenkten neuen Ehefrau Herausgabe der Schenkung verlangen, wenn dein Vater diese Schenkung in der Absicht vorgenommen hat, dich als Schlusserben zu beeinträchtigen (analog § 2287 BGB)
  4. Die Folge der Ziff. 3 wäre vermeidbar, wenn deine Eltern ihr gemeinschaftliches Testament in der Weise errichten würden, dass der überlebende Ehepartner nur Vorerbe des Erstversterbenden und du dessen Nacherbe beim Tod des Letztverstebenden wirst. Dann könnte dein Vater nach Mutters Tod z.B. nur über sein Eigenvermögen freihändig verfügen, nicht aber über das nur als Vorerbe erlangte Vermögen deiner Mutter. Soweit er über sein Eigenvermögen zugunsten der neuen Ehefrau unentgeltlich verfügen oder es ihr letztwillig zuwenden würde, ginge bei seinem Tod das Vermögen deiner Mutter als Nacherbschaft auf dich über, und in Bezug auf sein Vermögen hättest du (wenn er es testamentarisch der Ehefrau zuwendet) einen Pflichtteilsanspruch in Höhe des 1/4-Wertes seines Vermögems bzw., wenn er das Vermögen lebzeitig an die Ehefrau übertragen hätte, einen Pflichtteilsergänzunghsanspruch (der jedoch jedes Jahr um 10% abschmilzt und daher 10 Jahre nach der Schenkung ganz entfällt (d.h. Jahre zwischen Schenkung und Erbfall).
 Sie haben ein gemeinsames Testament in dem sie sich gegenseitig beerben und ich bin als folge Erbe eingetragen

Haupterbe und Schlusserbe oder Vorerbe und Nacherbe? Falls zweiteres: Befreiter Vorerbe?

Könnte er das oder schützt mich das gemeinschaftliche Testament?

Lässt sich so nicht beantworten?

Google mal nach Berliner Testament.

Einseitig kann das nach dem Tod des Erstversterbenden nicht mehr geändert werden.

Ein Pflichtteil steht dir bereits nach dem Tod des ersten Elternteils zu (oft gibt es aber eine Strafklausel, die demjenigen, der nach dem Tod des ersten den Pflichtteil verlangt, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur noch den Pflichtteil - die Hälfte des gesetzlichen Erbteils - zugesteht).

Grundsätzlich kann der Überlebende mit seinem Vermögen tun und lassen, was er möchte. Dennoch werden Schenkungen, die im Zeitraum von 10 Jahren vor dem Tod des Letztlebenden getätigt werden, bei der Berechnung des Pflichtteils mit herangezogen. Das allerdings abschmelzend um 10% pro Jahr.

Google dazu nach Pflichtteilsergänzungsanspruch.

In dem Fall bleibst du Nacherbe für den Erbteil deiner Mutter. Dein Vater kann über sein Erbe frei verfügen. Davon hast du nur Anspruch auf den Pflichtteil.