Haus nach der Scheidung behalten?

3 Antworten

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Mit der Bank sprechen, denn eine Wohnung kostet ja auch Miete. Die Zinsen sind günstig, d.h. da das Haus als Sicherheit vorhanden ist, sollte ein Kredit möglich sein, wenn sie Einkommen hat.

Sie hat ggf. auch Anspruch auf Lastenausgleich- das ist Wohngeld für Hauseigentümer.

Darüber sollte sie sich informieren.

Und zwischen Wollen und Müssen leigen Welten. Wenn sie sich das Haus nicht leisten kann, dann muss sie ausziehen, das Haus wird verkauft, ein evtl. Rest wird aufgeteilt unter deinen Eltern.

Ich bin zwar kein Scheidungskind, aber diese Situation sollte deine Mutter mit ihrem Anwalt klären.

Zwischen wollen, können und dürfen- ist hier ganz viel Spielraum

Kommt drauf an, ob deine Mutter auch Miteigentümerin des Hauses ist, ob du und mögliche Geschwister noch in den Unterhalt fallen, ob ihr schon entscheiden dürft bei wem ihr bleibt.....

Wenn dein Vater Miteigentümer des Hauses ist, muss er seinen Anteil am Haus nicht verschenken. Auch wer fürs Trennungsjahr auszieht, ist eine Frage der Einigung.

Eine generelle Antwort wird es hier nicht geben.

Sofern Ihr das Haus mitgehört, wäre nur die Hälfte des Wertes abzüglich Schulden zu zahlen.

Hat Sie kein Geld, kann Sie die Hausübernehme selbst mit Zustimmung des Ehemannes vergessen.