Haus Miteigentum 50/50, welche Rechte und Pflichten gibt es?

1 Antwort

ganz klar:

bei 50:50 haben beide Parteien die gleichen Rechte und Pflichten (sofern nicht schriftlich anders geregelt).

Somit muss A für die Versäumnisse des B aufkommen - und umgekehrt.

Bedeutet auch: für alle Veränderungen (zB baulicher Art) müssen BEIDE ihr Einverständnis abgeben.

Bezüglich des Kindes kann B nichts unternehmen solange es sich im Bereich von A aufhält. Bewohnt das Kind jedoch eigenständig einen Bereich bzw nutzt das Kind auch Bereiche des B, dann kann B Miete verlangen