Haus kaufen mit Wohnrecht für den alten Eigentümer als Kapitalanlage geeignet?

4 Antworten

Ist nur üblich im Familienumfeld, als Investionsmöglichkeit ist mir diese Variante nicht bekannt. Gehe deshalb davon aus, dass eine derartiges Projekt wirtschaftlich nicht gerade lukrativ wäre.

Hallo Martin0304,

hinsichtlich der steuerlichen Behandlung empfehle ich Dir direkt Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen.

Vielleicht kann ich Dir abseits der steuerlichen Fragen mit der folgenden Zusatzinfo weiterhelfen.

Wenn Du die Immobilie nicht nur aus reinem Eigenkapital erwirbst, sondern auch noch einen Kreditanteil benötigst, hat das Wohnrecht entsprechende Auswirkungen.

Das Wohnrecht wird als Belastung ins Grundbuch eingetragen.

Im Rahmen einer Finanzierung möchten Banken die eigene Grundschuld zur Kreditsicherung i.d.R. im ersten Rang des Grundbuches eintragen.

Hier kommt es also zu einem Konflikt zwischen Wohnrecht und Grundschuld bezüglich des Ranges im Grundbuch.

In der Regel muss das Wohnrecht dabei hinter der Grundschuld zurücktreten, damit eine Finanzierung möglich ist. Nur sehr wenige Banken akzeptieren vorrangige Wohnrechte als Vorlast.

Wenn Du also einen Kredit benötigst, sprich Dich am besten im Vorfeld intensiv mit dem Inhaber des Wohnrechtes ab, ob ein solcher Rangrücktritt möglich ist. Sollte das nicht möglich sein, informiere Dich am besten im zeitnah beim Finanzierungspartner Deiner Wahl, ob eine Finanzierung dennoch möglich ist.

Ich hoffe, ich konnte damit ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße

Mario von Interhyp

 

Würde das nicht als sinnvolle Investition bezeichnen....Du kennst Dein/Euer Einkommen, warum nimmst Du Dir keinen Steuerberater?

Was mir schon klar ist: - Der reduzierte Kaufpreis ist der Ausgleich für die verlorenen Mieteinnahmen

Kernfage beantwortet!

Das Wohnrecht bedarf der notriellen Beurkundung; der Notar hat da schon was vorbereitet!

Vielleicht noch ein Hinweis aus reichhaltiger Erfahrung:

Es gibt keine bessere Garantie für ein langes Leben des Begünstigten , als Wohn- oder gar Nießbrauchrechte im Grundbuch!