Haus ist seit 10 Jahren leer, Eigentümer Tod, an wen muss ich mich wenden?

6 Antworten

Ohne berechtigtes Interesse (und Kauf ist keines!) erfährst Du nichts.

Eine Möglichkeit ist, einen Brief an den Eigentümer zu schreiben und in einen Briefumschlag.

Diesen in einen zweiten Briefumschlag und frankieren.

Das Ganze gibt's Du mit entsprechender Erläuterung beim Amt ab und bittest um Weiterleitung an den Eigentümer.

Dieser ist entweder bei der Gemeinde bekannt oder steht im Grundbuch (dann eben zum Grundbuchamt).

Nachlassverwalter. Der kann eventuell entscheiden. Das geld geht dann auf ein verwahrkonto. Niemand da dann erbt der Staat. Anfrage beim Grundbuchamt und Kommune Liegenschaften.

Einfach an das zuständige Nachlassgericht wenden. Falls die Erben nicht bekannt sind gibt es einen sog. Nachlasspfleger, der müsste bescheid wissen und wäre auch mit der Erbenermittlung beauftragt.

Ich würde mal bei der zuständigen Gemeinde anfangen. Die werden dir schon was erzählen.

Versuch es mal beim Nachlassgericht/Amtsgericht.