Haus in 2. Reihe abgelehnt, Schlupfloch möglich

4 Antworten

Ja, ein Anbau ist keine "rückwärtige Bebauung". Aber auch ein Anbau darf die rückwärtige Baugrenze nicht überschreiten, die entweder im BPl festgesetzt ist oder sich nach § 34 BauGB aus der Umgebung ergibt.

ja...

du musst gfz und grz oder wie sie heißen, auch noch beachten, aber bei 2000qm dürften da keine probleme sein

Die Frage ist nur, ob Du dafür eine Baugenehmigung bekommst. Ich weiß zwar nicht, was Du unter einem "festen Durchgang" verstehst. Aber im Zweifel kann man noch immer eine Bauvoranfrage beim Bauamt stellen. Diese sagt Dir dann, ob ein (möglicher) Bauantrag Aussicht auf Erfolg hätte.

Das ist zwar möglich, aber es gibt teilweise Baugrenzen und Baulinien. Diese dürfen (in der Regel) nicht überschritten werden. Sucht euch einen erfahrenen Planer, der weiß wie` s geht.