Haus gekauft... Dach defekt! Arglistige Täuschung?
Hallo, vielleicht gibt es jmd. dem Ähnliches passiert ist!
Wir haben durch einem Makler ein Haus gekauft von einer Erbengemeinschaft (3Personen). Wir hatten nur mit einem Verkäufer (Bruder vom verstorbenen) zu tun der auch den grössten Teil des Geldes bekommen hat. Das Haus stand ca. 3 Jahre leer und war vom Keller bis zum Dachboden zugestellt. Im Nachhinein haben wir nun ein defektes Dach gesehen weil es an verschiedenen Teilen des Daches reingeregnet hat. Als wir das gesehen haben sind wir an den Verkäufer ran getreten und haben ihn darauf angesprochen. Er meinte dann das es mal Probleme gab was aber behoben wurde und er dann nichts mehr feststellen konnte. Er reichte uns die Rechnungen ein die er noch hatte und in einer wurde ein Gutachten aufgeführt was mal vom Dach erstellt wurde! Natürlich war das Gutachten nicht dabei. Jetzt bin ich an das Gutachten durch dritte ran gekommen und siehe da es steht drin dass das Dach nicht nochmal gestrichen werden kann und nur eine Neueindeckung in ordnungsgemässen Zustand gebracht werden kann. (Es handelt sich hier um ein Bitumenschindeldach was mal von einigen Baufirmen mit irgendwelchen Zeugs beschmiert wurde das es nicht mehr reinregnet)
Es gibt auch ein Anwaltsschreiben (Abschrift) was an den damaligen Eigentümer geschickt wurde wo halt genau das selbe wie aus dem Gutachten drin steht und genauso den Namen enthält vom Verkäufer (das auch Terminabsprachen über seinen Bruder gemacht werden können)
Jetzt gibt es so ein paar Dinge wo ich mir nicht sicher bin ob es für eine Klage gegen Verkäufer in dem Fall Eigentümergemeinschaft reicht.
1. hätte das "defekte" Dach beim Notarvertrag angegeben werden müssen bzw. das es mal defekt war (war ja nach der Reparatur nichts mehr vom reinregnen zu sehen "Aussage vom Bruder"
2. im Anwaltsschreiben an verstorbenen geht ja hervor das die Termine auch über seinen Bruder gemacht werden können "das Haus steht in Leipzig, Bruder wohnt in Frankfurt, Anwalt kommt aus Frankfurt" genauso aufgeführt worden ist dass das Dach neu gedeckt werden müsste
3. diese Rechnungen, Anwaltsschreiben wurden mir ja zur Verfügung gestellt nachdem der Schaden aufgetreten ist vom Bruder, kann man daraus schliessen das er vom Zustand des Daches bzw. von der Neueindeckung gewusst haben muss
Fragen über fragen Danke für eure Hilfe!!!
Sollte irgendwas unklar sein versuche ich es noch hinzuzufügen
3 Antworten
Ich denke dieses Thema bietet so viele juristische Fallstricke, dass Du Dir unbedingt professionelle Hilfe durch einen Anwalt suchen solltest.
Alleine schon im Hinblick auf den zu erwartenden Streitwert.
Ihre Chancen sind da gleich "0"! Verwenden Sie Ihr Geld zur Dachsanierung!
Verstehe ich jetzt nicht .... erst schreiben Sie oben arglistige Täuschung und jetzt sind meine Chancen gleich null??!
Der Unterschied besteht zwischen dem arglistig verschwiegenen versteckten Mangel, der Ihnen Ansprüche beschert hätte und dem hier vorliegenden offenkundigen Mangel, der Ihnen lediglich die Reparaturkosten zu Ihren Lasten beschert, falls es mal wieder reinregnen sollte!
Sie haben halt keinen Neubau mit Gewährleistungsansprüchen gegen Handwerker erworben, sondern einen Altbau, so wie er liegt und steht, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung seitens der Verkäufer, so wie Siei dies in Ihrem notariellen Kuafvertag nachlesen können!
Sie haben das Haus gekauft wie gesehen; dies unter Ausschluß jeglicher Gewährleitung (Objket älter als 5 jahre) seitens der Verkäfer, die Ihnen versichert haben, dass unsichtbare Mängel nicht bekannt sind.
war ja nach der Reparatur nichts mehr vom reinregnen zu sehen "Aussage vom Bruder"
Sofern Sie nach intensiver Betrachtung des Kaufgegenstandes auch nicht gesehen haben, dass es durchregnet, dürfte die Aussage des Bruders korrekt sein.
Investieren Ihr Geld folglich nicht in die Fütterung von Anwälten sondern gezeilt eingesetzt in die Sanierung oder Erneuerung des Ihnen bekannt maroden Daches.
Jetzt hab ich erst Ihren Kommentar gesehen! Da liegt ja das Problem drin... ich habe es nicht sehen können da alles vollgestellt war und wir haben es uns im Sommer angeschaut. Da war nichts mit regen oder so wo es hätte auffallen können.
Der Verkäufer konnte vermutlich ebensoviel bzw. ebensoweing sehen, wie Sie selber. Folglich haben Sie beide versäumt, den Speicher komplett zur räumen, und einen klaren Blick für die Beschaffentheit der Dacheindeckung zu haben, die der Verkäufer Ihen bereits im Vorfeld des Kaufs als nach seiner Kenntnis abgedichtetes "Flickwerk" geschildert hat.
Lassen Sie das Dach folglich wieder flicken, falls Wasser eintritt oder "nehmen Sie Geld in die Hand" und machen aus dem Dach samt darunter ligendem Speicher etwas nützliches!
Nee sry... vermutlich liegt hier irgendwo ein Fehler! Dass das Dach mal irgendwelche Mängel hatte wusste ich nicht auch wurde es mir vorher nicht gesagt! Das es mal geflickt wurde wie Sie es ausdrücken wurde mir erst im Nachhinein mitgeteilt!
Es handelt sich hier um ein Bitumenschindeldach was mal von einigen Baufirmen mit irgendwelchen Zeugs beschmiert wurde das es nicht mehr reinregnet.
Dann ist doch für einen Altbau das erforderliche getan worden!
Sie haben keinen Anspruch auf ein neues Dach auf einem alten Haus.
Lassen Sie folglich wie bereits geschrieben, das Dach neu eindecken und dann gleichzeitiug nach heutigen Maßstäben ausreichend isolieren.
Gegen die Verkäufer können Sie daraus keine Ansprüche erfolgreich geltend machen!
Also nach dem Kauf und nachdem das Geld geflossen ist... weil ich es ja dann erst bemerkt habe. zu schnell auf abschicken gedrückt.
Dazu diente die vorherige Inaugenscheinnahme eines Hauses vor Abschluß des Kaufvertrages und der Bezahlung.
Um es nochmals deutlich zu machen:
Offenkundige Mängel, auch wenn Sie die später erst entdecken, sind keine arglistig verschwiegenen versteckten Mängel!
Bei einer Bekannten ging es zwar nicht um ein defektes Dach, aber nachdem die Wandbeläge entfernt wurden, hat sich heraus gestellt, dass das ganz Haus feucht ist. Der Eigentümer wusste davon und hat es verschwiegen mit der Begründung, dass ja niemand danach gefragt hat. Es hat zwar lange gedauert, aber der vorherige Eigentümer musste den Schaden beheben...
Also ging es vor Gericht? Wie lange hat es gedauert? Gab es einen Vergleich oder musste er es komplett bezahlen?
Ich weiß gar nicht mehr, ob es vor Gericht ging, aber der Voreigentümer musste komplett dafür in Kasse treten. Der Gesamtschaden lag irgendwo bei 50.000€. Aber ich würde auf jeden Fall einen Anwalt hinzu ziehen!!!
Der Eigentümer wusste davon und hat es verschwiegen mit der Begründung, dass ja niemand danach gefragt hat.
Das ist ein völlig anders gelagerter Fall! Hier hat de Verkäufer einen ihm bekannten verdeckten Mangel arlistig verschwiegen; dafür ist er folglich auch haftbar zu machen.
Die Fragestgellung läuft aber auf einen offenkundigen und zudem als "geflickt" erklärten Mangel hinaus!
Ja wird mir nichts anderes übrig bleiben! Ich denke mal er wird sich nicht gütlich einigen! Wichtig wäre es halt aus der Sicht von anderen ob es eher gute Chancen gibt oder ob es evtl. im Sand verläuft!! Danke für die Antwort