Haus gekauft - anderes noch nicht verkauft - Verträge Strom, Gas etc....?
Sorry für die Fragestellung :-)
Situation
Wir haben ein Haus gekauft (A) aber unser altes Haus (B) noch nicht verkauft - ist kein Problem da im Moment günstige Zwischenfinanzierung. Haben also 2 Häuser im Moment :-)
Einzug ins neue Haus (A) z.B. 01.01.2012 - aber die Verträge wie Gas, Strom, Wasser können ja nicht von unserem Haus übernommen werden, da ich ja das alte Haus bis wir einen Käufer haben noch etwas heizen etc. müssen.
Kann ich im neuen Haus mir einen neuen Anbieter suchen für Gas und Strom (Kündigen aufgrund Eigentümerwechsel) und im alten Haus nach verkauf die alten Verträge kündigen nach erfolgter Grundbucheintragen auf den neuen Käufer (oder er übernimmt die Verträge?!).
Gruß Christian
2 Antworten
Das alte Haus behält dich mit seinen Strom-, Gas-, Wasserverträgen und DU zahlst weiterhin. Wenn du weniger verbrauchst, bleibt es dennoch bei den alten monatlichen Abschlägen und der Grundgebühr. Du kannst mit den Anbietern ausmachen, die monatliche Rate ab Januar 2012 zu reduzieren - weil du ja nicht mehr da wohnst u. weniger verbrauchst. Aber die Abschläge bis zur nächsten Abrechnung bleiben. So oder so.
Kauft Jemand dein Haus, werden alle Zähler abgelesen und die Anbieter von Strom, Gas, Wasser, etc. erhalten eine Mitteilung darüber. Das machst du selber. Nicht der Käufer. Wenn er es macht, ist es schön. Besser: man einigt sich voarb.
Beziehst du ein neues Haus, werden dort VOR Einzug auch die Zähler abgelesen u. die Anbieter erhalten darüber eine Mitteilung. Wer das macht? Einige dich mit dem Verkäufer.
Für das neue Haus suchst du dir einen neuen Anbieter für Strom, Wasser, Gas. Diese Verträge für Strom, Wasser, Gast, etc. haben NICHTS mit den Verträgen am alten Haus zu tun. Du zahlst hier wieder die Grundgebühr und die jeweiligen monatlichen Abschläge.
Einzig für die Wohngebäudeversicherung gibt es eine Frist: die Wohngebäudeversicherung kann der neue Eigentümer mit einer Frist von 4 Wochen gerechnet ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch kündigen und sich eine neue Versicherungsgesellschaft suchen.
So lange du die Lieferungen im alten Haus noch brauichst, kannst du natürlich nicht kündigen. Du kannst die Versorger aber bereits darauf hinweisen, dass du demnächst den Vertrag aufheben lassen wirst.