Haus gehört mir schon vor der Ehe ,hat mein Mann wenn ich sterbe ein Anrecht auf das Haus

6 Antworten

Dein (im Zeitpunt deines Todes) mit dir verheirateter Ehegatte hat einen gesetzlichen Mindestanspruch an deinem Nachlass.

Im Zustand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, wären das 1/4 Zugewinnausgleich und 1/8 Pflichtteil an deinem Reinnachlass in Geld.

Solltest du deinen Ehemann von der gesetzlichen Erbfolge ausschliessen, etwa deinen Sohn als Alleinerben einsetzen, berechnet sich der Zugewinn allerdings gem. § 1371 (2) BGB nach den Regeln der §§ 1374 BGB.

Demnach wird das bereits vor der Ehe im Eigentum stehende Haus deinem Anfangsvermögen zugerechnet, spielt also beim Zugewinn keine wertsteigernde Rolle :-)

Fazit: Dein Ehemann hätte, bis auf 30 Tage, weder ein Recht am Haus noch an dessen Wertanteil zu beanspruchen :-)

G imager761

Gesetzliche Erbfolge: Partner erbt bei Tod des anderen Partners 50 %, Rest Kinder...

Keine Kinder: Partner erbt alles.

Wenn du jetzt geschieden wirst und wieder heiratet, hat dein Ex nichts zu erben. Es kann allerdings aufgerechnet werden, was dein Partner während eurer Beziehung in das Haus hineingesteckt hat. Das müsstest du ihm zurückgeben, wenn ihr euch trennt. Beispiel: Neue Heizung von 4.000 Euro hat er alleine bezahlt... Habt ihr sie zusammen von euer beidem Geld bezahlt, bekommt er nur 2.000 Euro.

-> Zugewinngemeinschaft

Wenn Du stirbst bevor ihr geschieden seid, erbt er 50 % Deines Vermögens. Wenn ihr geschieden seid, ist das vorbei. Das ist die gesetzliche Regelung. Du kannst versuchen dies durch ein Testament zu ändern.

Wenn Du stirbst bevor ihr geschieden seid, erbt er 50 % Deines Vermögens.

Falsch - bereits mit Scheidungsantrag erlischt sein Erbrecht :-)

G imager761

sofern du es nicht im testament ausgrenzt ja.

Der Mann erhält mindestens den "kleinen" Pflichtteil (1/8).

... plus 1/4 Zugewinn nach §§ 1374 ff BGB :-)

G imager761