Haus geerbt und darf nicht dort wohnen.

12 Antworten

Was kann ich tun, um dort zu wohnen?

nichts - die illegale Nutzung (zu Wohnzwecken) wurde geduldet solange die alten Leutchen da gewohnt haben .... die Duldung ist weggefallen ....

da das Grundstück vermutlich im unbeplanten Außenbereich liegt ist das Bauen nach § 35 BauGB sowieso nur in wenigen Ausnahmefällen gestattet ....

siehe z.B. hier:

http://www.wkdis.de/aktuelles/oeffentliche-institutionen/271429/kein-erweiterter-bestandsschutz-nach-35-baugb-fuer-wochenendhaeuser

die einzige Möglichkeit wäre, dass das Haus (zur Wohnnutzung) nachträglich legalisiert würde ....

das Haus der Großeltern stand schon lange bevor damals eine Neubausiedlung für Kinderreiche Familien daneben entstand. Ich bin davon überzeugt das meine Großeltern nicht wussten, dass ihr haus falsch eingetragen ist. Sie zahlten Jahre lang die gleichen Abgaben (Straßenreinigung, Müllabfuhrgebühr usw.) wie die Nachbarn auch. Selbst als vor einigen Jahren ein neuer Wasseranschluss von der Stadt verlegt wurde kam nie Zweifel auf das Ihr Haus nur als Wochenendgrundstück eingetragen ist. Ich finde das alles ziemlich merkwürdig aber leider fehlt mir der lange Atem und das nötige Kleingeld um mich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Danke allen für ihre Antworten...

Ja, und täglich wiehert das Amtsschimmel....

ein guter Freund von mir, früher mal Baukontrolleur für das Landratsamt, sagt immer das man gegen Bestand nichts machen kann (von Amtswegen) aber bei Veränderungen sofort auf der Matte stehen würde... diese Aussage hat wohl im Kern nun auch Dich getroffen.

Die erste Anlaufstelle ist nun die zuständige Gemeinde, das ist die erste "Behörde" wenn es um das Baurecht geht und die kann, im Gegensatz zu der Meinung Vieler, ganz entscheidend in der Sache helfen. Nur dumm wenn genau diese Behörde sich hier durchsetzen möchte.

Ist das der Fall, dann hilft wohl nur noch ein guter Fachanwalt oder ein "leidenschaftlicher" Appel am die Landesregierung, in Bayern würde ich mich an den Petitionsausschuss des bayerischen Landtags wenden.

Nimm aber nun bitte nicht alle Wege zeitgleich in Angriff, wir hatten den Fall das die Gemeinde nachträglich dann doch zustimmte (allerdings in einer Bausache), dort hat sich der Bau dann über ein Jahr verzögert weil man auf die Entscheidung der Landesregierung warten musste. Diese Wege würde ich vorab gehen.

Scheitern alle Möglichkeiten wäre eine Letzte die Öffentlichkeit in dem ich, dann wohl etwas provokativ, über diverse Medien an Öffentlichkeit herantreten würde.

Ich wünsche Euch viel Erfolg und das Durchhaltevermögen das nun sicher notwendig sein muss.

lizzi,

den gleichen fall habe ich mit dem haus meiner eltern - und es ist noch schlimmer: nach deren tod ´dürfen´ wir das haus auch noch abreißen. soviel zum ´erbe´...

alte leute, um die herum sich die (haus-und neubau-) welt verändert, genießen oft eine stillschweigende duldung, ohne dass sie oft selbst davon wissen. sie überschreiben/ vererben dann häuser, deren nutzungsrechte aber nicht übertragen werden (können), weil sich von kommunaler seite andere pläne durchgesetzt haben.

ich würde mir den rat von @armabergesund mal durch den kopf gehen lassen....

von einer klage gegen die kommune würde ich absehen, die ist sinnlos.

eine zweit Adresse angeben

Hängt etwas vom Bundesland ab, aber anscheinend haben die Großeltern nie eine Nutzungsänderung beantragt und Bauämter überprüfen ja nicht anlaßlos bestehende Gebäude

Ob und was möglich ist, könnte zuverlässig nur ein Fachmann vor Ort klären