Haus geerbt: Kann man alte Bruttomietverträge einfach kündigen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst sie nur an den ortsüblichen Mietspiegel anpassen. 20% (von der Kaltmiete) sind das Maximum. Denk daran, das die Miete immer mindestens 15 Monate unverändert bleiben muss. Der Mieter muss der Erhöhung zustimmen. Kündigen kannst du sie gar nicht. Es sei denn du hast einen konkreten Kündigungsgrund. Zu niedrige Mieteinnahmen sind kein wirksamer Kündigungsgrund.

Weder das ein noch das andere geht so einfach. Die Verträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit und die Anpassung des Mietzinses ist nur im Rahmen dessen möglich, was in den Verträgen vereinbart wurde. Üblicherweise wird das wohl eine Indexklausel sein.

Mierterhöhungen brauchen nicht in Verträgen vereinbart sein, sie sind gesetzlich geregelt...

@XtraDry

Das kommt auf das vermietete Oblekt an. Es gibt auch andere Möglichkeiten.

Kauf bricht nicht Miete, Du bist jetzt der neue Vermieter mitr allen Rechten und Pflichten.

Nein, das kannst Du nicht! Die Verträge haben weiterhin ihre Gültigkeit.

Kündigen geht nicht, nur Mieterhöhung gem. BGB ist möglich...