Haus Finanzierung unterbrechen wegen Verkauf - Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

11 Antworten

Vermietet doch das Haus! Die Rate wird durch die Miete weiter getilgt und viell. kauft es früher oder später der Mieter bzw. ihr könnt in Ruhe einen Käufer suchen.

Die Miete trägt die Belastung VIELLEICHT, wenn das Haus höchstens zu 60 % beliehen ist.

Was denkst du, warum es so viele Mieter gibt, die sich in ihrem ganzen Leben kein Haus leisten können? Sonst würde das ja wohl jeder anders machen.

BGH-Urteil Altes Darlehen auf das neue Haus übertragen 11. Mai 2010 03:58

Wer beim Kauf einer neuen Immobilie sein noch nicht abbezahltes Eigenheim verkauft, kann sein Bankdarlehen unverändert weiterlaufen lassen.

Voraussetzung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag allerdings, dass er der Bank eine gleichwertige Sicherheit anbietet und ein "berechtigtes Interesse" am Umzug ins neue Heim hat. Außerdem dürfen der Bank keine sonstigen Nachteile entstehen - was bedeutet, dass der Kreditnehmer die mit dem Austausch verbundenen Verwaltungskosten tragen muss.

Damit gab das Karlsruher Gericht einem Anwalt aus Schweinfurt Recht, der nach der Geburt der zweiten Tochter ein größeres, nach eigenen Angaben rund 410.000 Euro teures Haus gekauft hatte. Seinen 1997 auf zehn Jahre abgeschlossenen, festverzinslichen Kreditvertrag über gut 66 000 Euro wollte er weiter bestehen lassen. Als Sicherheit bot er an, die damals eingetragene Grundschuld gegen eine neue Grundschuld auf das größere Haus auszutauschen. Die Bank lehnte unter Hinweis auf "geschäftspolitische Erwägungen" ab und verlangte für die Ablösung des Kredits eine Vorfälligkeitsentschädigung von fast 3600 Euro.

Nach den Worten des BGH-Bankensenats ist der Bank ein solcher Austausch zumutbar, wenn die neue Sicherheit ihr Risiko genau so gut abdeckt wie die frühere. Die Bank könne sich dann nicht auf ein "schutzwürdiges Eigeninteresse" berufen. Der Hauseigentümer habe angesichts der vergrößerten Familie zweifelsohne ein berechtigtes Interesse am Umzug.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 398/02.

Hallo Janiena,

grundsätzlich gibt es keine Möglichkeit die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten die Vorfälligkeitsentschädigung gar nicht erst anfallen zu lassen. - Sie kaufen eine neue Immobilie und übertragen das Darlehen auf die neue Immobilien (Pfandtausch). Ich habe guter Erfahrungen als Makler für meine Kunden gemach. Banken müssen diesem Pfandtausch jedoch nicht zustimmen, sind aber i.d.R. aufgeschlossen. - Ein Käufer übernimmt die Immobilie und das Darlehen der Bank. Banken müssen nicht zustimmen. Wenn die Bonität des Käufers gut ist, stellen sich die Banken nicht quer. Sie wollen ja auch Kunden gewinnen. - Sie vermieten die alte und mieten die neue Immobilie.

Da die Vorfälligkeitsentschädigung nicht nur von der verbleibenden Restlaufzeit des Darlehens, sondern auch von der aktuellen und vergangenen Zinshöhe abhängig ist, sollten Sie nicht über die Höhe spekulieren. Auf der Website der Interhyp gibt es einen sehr guten Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner. Am besten fragt man jedoch gleich die finanzierende Bank.

Beste Grüße Harald Blumenauer

Eine 90 %tige Finanzierung ist zwar knapp am Limmit, aber dennoch sagt das nichts über die Gesamtfinanzierung aus und zwar bezogen auf die Summe.

Egal in welche Richtung Sie denken- oder denken wollen. Die Vorfälligkeitsentschädigung zu "umgehen", sehe ich keine, absolut keine Chance. Einzigste Chance finanziell gut dabei weg zu kommen würde bedeuten, die Immobilie bis zum Ablauf der Zinsbindung zu vermieten. ACHTUNG!!! Sie sollten sich dann bei der Suche nach Mietern helfen lassen -Makler des Vertrauens- der auch später für Nachmieter sorgen würde.

Auch wenn Sie pro Monat evtl. einen geringen Oboluss drauf zahlen müssten, sollten Sie das in Relation zur Vorfälligkeitsentschädigung setzen.
Viel Erfolg

Die Finanzierung ist immer objektbezogen. Die könnt ihr nicht einfach auf ein anderes Haus übertragen. Wenn das Objekt verauft wird, erhält die Bank als erstes ihren ausstehenden Saldo (incl. der Vorfälligkeitsentschädigung) aus dem Verkaufserlös. Den bekommt ihr gar nicht in die Hand. Dafür ist ja eine Grundschuld eingetragen, die für den Verkauf aufgelöst werden muss.

Die einzige Alternative wäre, wenn ihr einen Käufer findet der in die bestehende Finanzierung einsteigt. Aber auch das geht nur mit Einverständnis der Bank.

Wenn ich den Kredit für das neue Haus bei derselben Bank nehme, kann die mMn keine Vorfälligkeitsentschädigung für den alten Kredit verlangen. Ich habe ja dafür gesorgt, dass der Bank kein Schaden entstanden ist.

@Mikkey

Aber auch nur dann, wenn man in die "ALTE", also vor 2 Jahren, Zinskondition eintritt. Die Rechnung wird so nicht aufgehen.