Hauptzollamt wegen Betrug bestraft!

13 Antworten

Was steht denn genau in den Briefen drin und was habe Ihr vorher schon zu dem Thema für Post bekommen? Ohne diese Angaben ist alles andere Spekulation.

Das Hauptzollamt ist z.B. dafür zuständig, ausstehende Forderungen von Behörden einzutreiben. Gibt es da ausstehende Forderungen? Da die Ämter manches nicht zusammengeführt kriegen, kann es auch mal sein, dass Forderungen nicht mit Leistungen aufgerechnet werden.

Das Hauptzollamt kann Euch jedenfalls nicht wegen Betrugs verurteilen - das machen in Deutschland immer noch die Richter. Am Besten machst Du Dich selbst schlau, lässt Dich beraten und klärst die Vorwürfe. Der erste Anlaufpunkt könnte das Hauptzollamt sein - eine Telefonnummer steht auf dem Brief.

Hallo,ich habe das gleiche Problem wie du,ich habe während meiner Umschulung zur APH un meinem UmschulungsBetrieb noch einen Job als Schüleraushilfe angenommen,weil mein Chef dringend Pflegekräfte braucht auf 400 Euro Basis. Er bat mich so lange,bis ich ja sagte trotz meiner Schule und meiner Söhne. Der Zuverdienst lag zwischen 50 und 300 Euro monatlich. Ich lies mir vom Jobcenter eine Nebenverdienstbescheinigung schicken,ausfüllen und sand sie zurück. Auserdem teilte ich dem Jobcenter persönlich mit,dass ich in meinem Schulungsbetrieb noch als Schüleraushilfe eingesetzt werde,was sie eh wissen mussten,da das Jobcenter aufgrund der Fortbildung mit dem Arbeitgeber in Verbindung stand. Nach bestandener Prüfung kündigte ich meinen Job,da ich auf der Suche nach einem Vollzeitjob in meinem Beruf war.Das Jobcenter verlangte Geld von mir zurück,da ich zuviel verdient hätte.das ist nichts ungewöhnliche,da das Jobcenter meist erst ein fiktives Einkommen anrechnet.Nach einer Weile trudelte jedoch ein Bescheid vom Zollamt ein,das ich das Nebenverdienstverhältnis nicht angegeben hätte und das Betrugsabsicht darstellen könnte und die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden könnte. Da ich ja alles nachweisen kann,bat um schriftlich um die die mir angebotene Möglichkeit der persönlichen Vorsprache und bat gleichzeitig das Zollamt,sich die Akte von der Arge zusenden zu lassen um zu überprüfen,inwieweit das Einkommen des Minijobs angerechnet wurde.Ich wartete auf einen Termin.Dann hörte ich gar nichts mehr..Heute bekam ich einen Brief sechs Monate später indem mir mitgeteilt wurde,dass das verfahren an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde ohne Vorsprache mit dem Hinweis,welche Zweifel ich da denn noch aus dem Weg räumen wollte.die Forderung wäre rechtskräftig und würde schon vollstreckt.Die bearbeitende Mitarbeiterin wäre in Urlaub gewesen,und hätte das Anliegen den Vorgang nicht Zeitgleich bearbeiten können. In meinen Augen leuchten seit heute zwei große Fragezeichen.Da jetzt Wochenende ist,kann ich nicht weiter in Erfahrung bringen,mir bleibt jetzt nichts andere übrig,als mit den Fragezeichen und extremen Magenschmerzen den kommenden Montag abzuwarten. Dir und deiner Familie alles Liebe

Wenn du auf 400€ Basis arbeitest wird das an Hartz4 angerechnet,dir bleiben also von deinem Geld 160 €.Wahrscheinlich wurde das irgenwie falsch berechnet,würde da Widerspruch einlegen.Denn wenn du deine Lohnzettl immer dem jobcenter habt zukommen lassen ,dann habt ihr das alles richig gemacht,am besten da mal nachfragen im Jobcenter ,irgendwas lief da schief.

er schickt alle zwei monate meine lohnzetteln die ich bekomme zum jobcencenter.. außer die letzten zwei hat er noch nicht gemacht da ich ende diesen monats aufhören möchte wegen meines abis und mich aufs lernen konzentrieren möchte.

Normalerweise habt ihr das Einkommen monatlich nachzuweisen; wenn das Jobcenter den zweimonatlichen Rhythmus bisher nicht beanstandet hat, wird man daraus eine Art Gewohnheitsrecht und sicher keine Betrugsabsichten ableiten können.

Allerdings ist es nun mal Tatsache, dass zwei Bescheinigungen fehlen, die er hätte einreichen müssen.; ob sich daraus ein Betrug oder Betrugsversuch ableiten lässt, möchte ich dennoch in Frage stellen, da das Jobcenter den Sachverhalt ohne großen Aufwand hätte klären können, indem es entweder nachfragt, wo die Bescheinigungen bleiben - die könnten ja auch auf dem Postweg verloren gegangen sein - und/oder die fehlenden Unterlagen anmahnt.

M.E. kann sich dein Vater noch relativ entspannt zurücklehnen, wenn der Betrugsvorwurf nur auf den fehlenden Gehaltsnachweisen passiert und ihr dem Amt zuvor nicht mitgeteilt habt, dass du nicht mehr jobbst.

Er soll also in seiner Stellungnahme schreiben, dass er davon ausgegangen ist, dass a) Gehaltsnachweis alle zwei Monate in Ordnung ist, weil das bisher nicht beanstandet wurde, er b) er wegen deiner geplanten Arbeitsaufgabe fälschlicherweise davon ausgegangen sei, dass es für das Amt in Ordnung ist, die abschließenden drei Nachweise in einer Sendung zu schicken, und dass c) das Amt nichts unternommen hat, um etwaige Differenzen aufzuklären.

Und Anwalt wär natürlich dennoch nicht verkehrt.

1.) Bei Verdacht auf Sozialleistungs-Betrug wendet sich das JobCenter zunächst an die zunächst zuständige Behörde, die Staatsanwaltschaft. Nicht an den Zoll.

2.) Bei Überzahlungen und Rückforderungen von ALG II (= umgangssprachlich "Hartz IV") übergibt das JobCenter die Forderung zwecks Eintreibung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit. Nicht an den Zoll.

3.) Wenn ein Arbeitgeber zu wenig Sozialabgaben abführt, ist dies meist ein Fall von "Schwarzarbeit". Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ist tatsächlich der Zoll zuständig.

4.) Wenn ein Arbeitnehmer einen Minijob (= umgangssprachlich "400-Euro-Job") aufnimmt und sein Chef den Job bei der Minijob-Zentrale.de meldet, aber ungemeldet mehr Gehalt fließt als gemeldet, dann ist das Schwarzarbeit.

5.) Dann meldet sich der Zoll auch beim Arbeitnehmer, und bei Minderjährigen auch bei deren Sorgeberechtigten, hier offenbar beim Herrn Papa.

6.) Zur Vermeidung einer Strafverfolgung oder eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens kann bei hinreichemdem Verdacht auf eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld verhängt werden. Dies kann auch 600,- Euro betragen.

7.) Dies muss man nicht bezahlen. Dann widerspricht man dem Bescheid am besten fristgemäß, also nicht zu spät.

8.) Dann kann die Sache eingestellt werden - oder weiterverfolgt werden. Dann kann es auch zu einer Anklage kommen.

9.) Ist man unschuldig und kann die Sache nicht vorher klären, klärt man sie am besten und endgültig vor Gericht. Das kann auch erkennen, dass sich der Zoll getäuscht hat. Oder dass der nichts beweisen kann - oder zu wenig glaubhaft machen kann.

10.) Wie die Risiken liegen, auch bezüglich von Kosten, darüber berät traditionell ein Anwalt - hier am besten einer für Arbeitsrecht und/oder Strafrecht.

11.) Manchmal kann es billiger und nervenschonender sein, ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld sofort zu bezahlen - auch wenn man sich recht sicher fühlt (z. B. dass es schwer wird nachzuweisen, dass einem der Bäcker mal ein paar Euro schwarz [= ohne Sozialversicherung] über den Tresen geschoben hat ...).

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Sozialbetrug gegenüber dem JobCenter kommt insofern noch hinzu - auch wenn der Sohn selbst kein ALG II bezieht wegen Kindergeld und Minijob -, als die Eltern bei mehr (offiziellem, legalem) Gehalt des Sohnes mehr vom Kindergeld des Sohnes bekommen hätten und deshalb weniger ALG II.