Hauptvermietung umschreiben?

4 Antworten

Nun lass mal das Gedöns mit dem "WG"-Begriff und teile hier die Fakten der Mietverträge mit.

"Ich habe mit meinem WG Partner uns zum Hauptmieter gemacht."

Von dir aus kannst du dich nicht zum Hauptmieter erklären. Was warst du denn vorher? Untermieter ? Unabhängig von der Entstehungsgeschichte wärst du jetzt ein Mieter mit Mietvertrag in Personenmehrheit. Der in der Wohnung lebende DRITTE wäre also Untermieter der Mieterpartei.

Was dein Mietpartner sagt (2Jahre Vertragsbindung), ist unerheblich. Es gilt, was der Mietvertrag zu dieser Vertragsbindung aussagt. Ein Vertragsexemplar wirst du ja haben - also lies nach.

Die Kündigung des Mietvertrages ist wohl nur mit beiden Mietern zu machen. Wenn dein Mietpartner nicht kündigen will, dann kannst du durch Zustimmungsklage die Kündigung erzwingen. Dabei gilt es zu beachten, dass auch der Untermieter durch beide Mietpartner zu kündigen wäre. Auch hier könnte vermutlich nur eine Zustimmung durch Klage erreicht werden.

Es gäbe noch Substitutionsvarianten. Der Untermieter tritt in den Hauptmietvertrag an deine Stelle, oder ein noch zu Suchender wird neuer Hauptmieter. Beide Varianten setzen voraus, dass der Wohnungsvermieter dazu die Genehmigung erteilt und dein Mietpartner zustimmt.

Eine Vertragsaenderung waere nur moeglich, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. In deinem Fall waeren das also neben dir auch dein Mitmieter, euer Vermieter sowie die Person, die fuer dich in den Mietvertrag eintreten moechte.

Ohne Zustimmung deines Mitmieters geht es also nicht.

Ohne Kenntnis deines Vertrags lässt sich die Frage nicht beantworten. Es sind nämlich einige Dinge unklar. Denn du schreibst, du hast dich mit deinem WG Partner zum Hauptmieter gemacht. Hierbei muss aber der Vermieter auch mitmachen. Und es wäre zu prüfen, ob das mit den 2 Jahren überhaupt so stimmt. Und drittens hat dein WG Partner vermutlich einen Untermietvertrag. Das heißt, du kannst mit dem Eigentümer den Vertrag trotzdem auflösen.

Wenn der Vermieter damit einverstanden ist ist das normalerweise kein Problem :)

Und der Mitmieter muss natuerlich ebenfalls einverstanden sein. Ist er aber anscheinend nicht.

Oh ok ja wir haben grad so ein ähnliches Problem 😕