Hauptmieterin unerlaubt in Zimmer?
Guten Tag, ich wohne seit Oktober zur Untermiete bei einer älteren Frau.
Sie selbst hat zwei Zimmer, ich ebenfalls.
Es kommt häufiger vor, dass wenn ich nicht da bin meine Hauptmieterin bei mir die Heizung aus stellt und wenn ich früher als sie denkt wieder komme dies sehe.
Zudem öffnet sie bei mir ohne meine Erlaubnis die Fenster.
Jetzt grade wieder.
(Ich lerne seit 13 Uhr im oberen Raum meiner Maisonette Wohnung für eine Prüfung.)
Sie kam ohne zu fragen in den unteren Bereich meiner Wohnung, öffnete alle Fenster und ging.
Natürlich schloss ich diese wieder, sprach sie drauf an.
Sie sagte sie dachte ich sei nicht da.
Sowas geht finde ich gar nicht, ich gehe schließlich auch nicht in Ihr Zimmer, was meint Ihr dazu?
Wie soll ich handeln?
8 Antworten
Bei Würdigung aller Umstände bleibt dir nur ein klärendes Gespräch in welchem du ihr ausdrücklich klarmachst, dass du das nicht möchtest. Und frag sie, ob es ihr denn gefallen würde wenn du Gleiches in ihrem Wohnbereich tätest.
Mietminderung geht nicht, weil dieser Mangel bereits bei Mietbeginn bestand und auch nicht dessen Beseitigung binnen einer gesetzten Frist vereinbart wurde.
Als Alternative, die du vermutlich aber nicht möchtest, wäre nur deine Kündigung zu sehen.
Nein, das ist nicht erlaubt. Wenn sie den Eindruck hat, dass du falsch oder zu wenig lüftest, soll sie das klären.
Der Raum, den du vertraglich angemietet hast, darf sie nicht betreten
Im Übrigen auch nicht, wenn du nicht da wärst.
Zunächst würde ich sie auffordern, unaufgefordertes Betreten deines Zimmers zu unterlassen. Und dann würde ich würde sie bitten, Dir einen Schlüssel für die Tür auszuhändigen.
Dann fordere sie auf, wieder eine Tür einzubauen...
Habe ich, das hat sie mir beim Einzug auch zugesichert, aber jetzt will sie davon nichts mehr wissen, da dies nicht schriftlich vereinbart worden ist.
Deine Vermieterin verstößt gegen das Grundgesetz Artikel 13 !!!
Setze ihr eine Frist für den Türeinbau und erkläre, dass du bei fruchtlosem Verstreichen der Frist die Tür im Zuge einer Ersatzvornahme selbst einbauen wirst und die Kosten des Einbaues mit der Gesamtmiete ab übernächsten Monats aufrechnen wirst. Siehe auch § 536a BGB. Den Vorgang bitte schriftlich und Übergabe des Schreibens unter Zeugen! Oder Einwurfeinschreiben oder bezeugter Briefeinwurf.
Behalte dir gleichzeitig eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch vor.
Das sehe ich wie Du. Wenn Du sie nicht ausdrücklich dazu aufgefordert hast bzw. dieses Verhalten ihrerseits nicht Teil einer Vereinbarung ist, dann geht das gar nicht.
ja, geht auch nicht, wenn es explizit nur deine räume sind
ist hausfriedensbruch
Als ich einzog gab es zwischen Ihren und meinen Bereich keine Türe, da sie diese irgend wann Mal zerstörte und wegwarf. ( Wie auch immer das möglich ist) Deshalb versprach sie mir meinen Bereich nie unaufgefordert zu betreten)