Hauptberuf und Nebengewerbe , wie wirkt sich die Steuer aus?

3 Antworten

Es werden alle Einkünfte zusammengerechnet und mit dem individuellen (eben abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens) Steuersatz besteuert.

Für den Arbeitslohn wird im Laufe des Jahres bereits Lohnsteuer einbehalten, wohingegen bei einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit bei Beginn i.d.R. keine Vorauszahlungen (hängt  von dem von dir ggü dem Finanzamt prognostizierten Gewinn ab) festgesetzt werden. Die Einkünfte aus der Selbständigkeit erhöhen also deinen Steuersatz. Jedoch liegt der maximale Steuersatz bei 45 % + Soli, selnbst dann würden dir also noch ca 55% vom gewinn bleiben. Es lohnt sich also immer mehr zu verdienen.

Im Übrigen bist du mit der Aufnahme einer selbständigen Nebentätigkeit zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, es sei denn der Gewinn würde maximal 410 € betragen.

Hauptberuf und Nebengewerbe lohnt sich in der von dir beschriebenen Konstellation mehr, aber nicht primär aufgrund von Steuern, sondern der Sozialabgaben und schlussendlich deren Einfluss auf die Steuern.

Erhöhst du dein Jahresbrutto einfach um 1.000,- €, so sind diese 1.000,- € voll versicherungspflichtig in Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, da du nirgendwo die Beitragsbemessungsgrenze ansatzweise berührst.

Gewerbliche Einkünfte sind aber niemals beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung und in den Rentenversicherung nur unter ganz bestimmten Bedingungen (z.B. Handwerker, Selbst. mit einem Auftraggeber, vgl. hierzu § 2 SGB VI).

Auch für die Kranken- und Pflegeversicherung fallen keine Beiträge an, da über den Hauptjob Versicherungspflicht besteht (§§ 5, 226 SGB V).

40k 19er + 1k 15er Einkünfte ergibt ein höheres zvE als nur 41k 19er Einkünfte.

Dadurch ist die Besteuerungsgrundlage zwar höher, aber es gibt keine 100% Steuersätze, ergo hättest du mehr in der Tasche.

Wenn du dich selbständig machst - auch nebenberuflich - sollte es aber dein Ziel nicht sein 1.000,- € Gewinn zu machen, zumindest nicht im Jahr, ehr so im Monats- (Nebenberuflich) bzw. Wochenschnitt (Hauptberuflich).

Die verschiedenen Einkünfte werden addiert und davon die Steuer berechnet.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von 40.000 und Einkünfte aus Gewerbebetrieb von 1.000 gibt genausoviel Steuer wie umgekehrt.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte wäre identisch, das zu versteuernde Einkommen aber nicht, da die Sonderausgaben insbesondere Vorsorgeaufwendungen andere wären.