Haupt- und Nebenwohnsitz bei Befreiung vom Wohnen in der Unterkunft?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es wäre mir neu, dass man sich beim Dienstort mit Hauptwohnsitz meldet. Hauptwohnsitz ist deine Wohnung, Zweitwohnsitz die Kaserne, wobei ich diesen Zirkus schon lange nicht mehr mitmache und den Nebenwohnsitz nicht mehr ummelde bei jeder Versetzung, der ist vermutlich immer noch Hamburg von vor zig Jahren...

Wenn deine Wohnung mehr als 30km vom Dienstort entfernt liegt, muss dein Kommandeur das genehmigen. Ansonsten geht aber die Anerkennung der Wohnung und die Befreiung vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft meist problemlos. Willst du dann täglich pendeln? denn sobald du nicht mehr zum Wohnen dort verpflichtet bist, ist umgekehrt auch die Bundeswehr nicht mehr verpflichtet, dir eine Unterkunft zu stellen und du gehörst dann immer zu den ersten, die bei Mangel rausfliegen, um die Trennungsgeld-Empfänger und die jungen unterzubringen.

Darüber hinaus begründet sich für dich dann noch kein Anspruch auf Trennungsgeld, weil du die Wohnung erst genommen hast, als du schon an deinem Dienstort eingesetzt warst. Erst mit deiner nächsten Versetzung wirst du dann zum Trennungsgeld-Empfänger.

Soweit uns das erklärt wurde, muss man sich ummelden sobald man länger als 6 Monate am neuen Dienstort ist.
Jedenfalls habe ich mich dann (gezwungenermaßen) dort mit hauptwohnsitz gemeldet und bei meinen Eltern bin ich nichtmehr gemeldet weil ich schlicht und ergreifend keine lust hatte zweitwohnsitzsteuer zu zahlen wenn die mich zum Ummelden zwingen.

zur Zeit wohne ich also in der kaserne und am Wochenende bin ich bei meinem freund oder meinen Eltern.

Das mit dem Trennungsgeld und dem Anerkennen weiß ich.
Die Hauptfrage wäre jetzt eigtnlich, sofern ich die Stube behalte, was dann Haupt- und was Nebenwohnsitz ist.

Und wenn ich mir jetzt eine Wohnung suche die über diese 30km hinaus entfernt von der Kaserne liegt, betrifft mich dann das Anerkennen lassen erst wenn ich versetzt werde?

@escapefromhere

Soweit uns das erklärt wurde, muss man sich ummelden sobald man länger als 6 Monate am neuen Dienstort ist.

Ich weiß, ich mache es nur einfach nicht. Mir ist meine Lebenszeit zu schade, nur damit der Staat seine Statistiken aktuell halten kann. Mein Hauptwohnsitz stimmt und damit ist für mich alles ok.

Dein Hauptwohnsitz ist definitiv deine Wohnung. Dahin wird dann auch alle behördliche Post zum Beispiel geschickt, dort wählst du dann usw. Ansonsten wählst du evtl. in einem anderen Bundesland, bestimmt aber in anderen Wahlkreisen etc.

Und wenn ich mir jetzt eine Wohnung suche die über diese 30km hinaus entfernt von der Kaserne liegt, betrifft mich dann das Anerkennen lassen erst wenn ich versetzt werde?

Nein. Sieh bloß zu, dass du die Wohnung sofort anerkennen lässt. Denn bei Versetzung musst du dann schon eine anerkannte Wohnung haben. Dann (und nur dann) hast du Anspruch auf UKV oder Trennungsgeld. Und das ist nicht wenig.

Bei meinem Umzug habe ich damals über 8000€ an UKV erhalten, jetzt bin ich Trennungsgeldempfänger und bekomme ca. 180-220€ Trennungsgeld im Monat und habe nur deshalb noch eine dienstliche Unterkunft, alle anderen sind raus geflogen, weil die Kapazitäten hier total am Limit sind.

@Apfelkind86

Nachtrag: Auch bei Kommandierungen bist du dann natürlich für den Zeitraum TG berechtigt, denn dein Dienstort ändert sich ja.

@Apfelkind86

also kann ich meine wohnung immer anerkennen sobald ich eine habe. nicht nur dann wenn sie innerhalb der 30km liegen?

@escapefromhere

Ja, wenn der Kommandeur das genehmigt.

du meldest dich dort mit hauptwohnsitz, wo dein sog. "lebensmittelpunkt" ist.