Hattet ihr schonmal einen Fall, wo der Käufer trotz versichertem Versand und erfolgreicher Zustellung behauptet keine Ware erhalten zu haben?

6 Antworten

Die gesetzlichen  Bestimmungen hinsichtlich des Versandrisikos beim sog. Versendungskauf zwischen Privatleuten sind eindeutig

Mit Übergabe der Ware an ein Versandunternehmen geht das Versandrisiko auf den Käufer über.

Hier mal der Link zum § 447 BGB

https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Der Paketdienst ist ebenfalls aus dem Schneider, da er die Sendung ordnungsgemäß zugestellt hat. Dies wurde vom Nachbarn oder wem auch immer quittiert.

Hat der Käufer das Paket nicht erhalten, ist dieser für die Klärung verantwortlich.

Anhand der Sendungsnummer kann der Käufer über die Internetseite des Versenders, z.B. DHL oder Hermes-Versand den Sendungsstatus abfragen und seinen Nachbarn mit dem Ergebnis konfrontieren.

Laut den AGB der Versandunternehmen gild die Sendung als ordnungsgemäß zugestellt, auch wenn ein Nachbar den Emfang quittiert.

Wer haftet wenn der Nachbar die Sendung unterschlagen hat?

In diesem Fall hat der Verkäufer leider ganz schlechte Karten. Schadenersatzansprüche kann er nur zivilrechtlich gegen seinen Nachbarn geltend machen.

Der Zusteller haftet auch dann nicht, wenn der Käufer der Auslieferung an eine andere Person nicht zugestimmt hat.

Wer sichergehen will, dass die Sendung nur an denEmpfänger ausgeliefert werden soll, muss über der Adresse: EIGENHÄNDIG schreiben.

Damit wird dem Zusteller untersagt das Paket an Nachbarn zu übergeben.

Bestellt man etwas im Internet oder kauft bei eBay & Co sollte man den Verkäufer um diesen Zusatz bitten.

Fazit: Du hast mit der Sache nichts mehr zu tun und musst dich auf Forderungen des Käufers nicht mehr einlassen.

Sollte der Käufer trotzdem eine negative Bewertung abgeben, kannst du diese bei eBay beanstanden und löschen lassen.

Ich gehe aber mal davon aus, dass die Sendung wieder auftaucht und am Ende alle wieder zufrieden sind.

Ja, es geht auch nicht anders , Einen Nachfoschungsauftrag kann nur der Versender erteilen

Es ging um die Pflichtfrage, red keinen Unsinn.

Nein. Du hast damit nichts mehr zu schaffen.

Unsinn, Auch wenn der Käufer die Sendungsnummer hat, einen Nachforschungs  Auftrag kann er nicht erteilen , das kann nur der Versender

http://www.postsitter.de/post/nachforschen.htm

@ninamann1

Ist trotzdem nicht Sache des Verkäufers. Der hat nur eine Schickschuld und ist wenn er die Erbringung dieser Schuld beweisen kann nicht für die Erfüllung weiterer Pflichten in der Richtung zuständig.

@Almalexian

Als Verkäufer habe ich gerne zufriedene Käufer und mit einem Nachforschungs Aufrtrag bricht man sich keinen Zacken aus der Krone

@ninamann1

Es ging nur um die Verpflichtungsfrage. Was der FS daraus macht ist seine Sache (da er/sie das als Sklaverei empfindet ist es wohl doch zuviel)

@ninamann1

Er hat sich auch zuvor nicht beliebt gemacht, so hat er sich mit der Bezahlung über 10 Tage Zeit gelassen. Wenn ich als Verkäufer mir über 10 Tage Zeit lasse ehe ich das Paket versende, dann bekomme ich höchstwahrscheinlich nach 4 Tagen eine Negativbewertung. Aber okay am Ende hat er ja gezahlt und ich habe das Paket umgehend dem Versand übergeben. Jetzt habe ich ständig das Problem das der Käufer mir sagt was ich zu machen habe und sorry das geht gar nicht. Ich werde die Sache jetzt einfach ruhen lassen, soll er selbst das Problem klären.

Du weisst, welcher Nachbar die Sendung in Empfang genommen hat. Was willst du noch weiter in Erfahrung bringen?

Ich würde dem Käufer den Namen des Nachbarn mitteilen. Dann kann er sich drum kümmern.

Hatte ich ja gemacht. Der Käufer hat mir dann geschrieben, er hätte beim Nachbar geklingelt und dieser hätte ihm gesagt das er nichts angenommen und unterschrieben habe.

@Sahim7

Du hast bei deiner Nachfrage bestimmt den Namen des Nachbarn und eine Kopie der Unterschrift bekommen. 

Und trotzdem leugnet der Nachbar den Erhalt des Paketes?

@ronnyarmin

Ja. Ich kann mir das nur so erklären, dass der Fahrer die Unterschrift vom Nachbar gefälscht hat bzw. für den Nachbar unterschrieben hat. Eine andere Erklärung habe ich nicht.

@Sahim7

Das Fälschen der  Unterschrift lässt sich herausfinden. Ich glaube kaum, dass der Fahrer die originale Unterschrift als Vorlage hatte und üben konnte.

Wenn der Nachbar die Sendung tatsächlich nicht angenommen haben sollte, bleibt nur der Weg, Anzeige zu erstatten.

Hast Du wenigstens die Versandnummer bei ebay hinterlegt? Nicht, dass er einen nicht erhaltenen Artikel meldet.
Und ja, Du musst einen Nachforschungsantrag stellen, das gehört zu Deinen Verkäufer-Nebenpflichten. Das geht auch online:
https://www.deutschepost.de/de/toolbar/suchergebnisse.html

Die Sendungsnummer habe ich sofort bei ebay hinterlegt. Der Käufer bekommt dann automatisch eine E-Mail, wo ihm mitgeteilt wird das die Ware rausging, inkl. die von mir hinterlegte Sendungsnummer.