Hatten selbstverschuldeten Verkehrsunfall mit 13.000,- € Vollkasko-Totalschaden am eigenen Fahrzeug?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Wunschladen,

also laut gängiger Rechtssprechnung ist das folgendermaßen:

Nehmen wir an, die 13.000 Euro ist der Netto-Gutachtenbetrag.

Wenn du dir ein neues Fahrzeug kaufst, welches weniger kostet als der Netto-Betrag, bekommst du gar keine Mehrwertsteuer.

Wenn dein neues Auto zwischen 13.000 Euro und dem Bruttogutachtenwert kostet, bekommst du die Mehrwertsteuer anteilig.

Wenn der neue Wagen den Bruttogutachtenwert und aufwärts kostet, bekommst du die volle Mehrwertsteuer.

Es ist möglich, dass der ein- oder andere Versicherer das etwas kulanter handhabt. Nachfragen könnte sich lohnen;)

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

Viele Grüße und schöne Weihnachtstage wünscht dir

Lydia vom DEVK-Team

Wie bitte kommst du auf einen Nettobetrag von 13.000 €, wo doch der VK-Totalschaden 13.000 € beträgt? Also der Bruttobetrag...

@siola55

So eindeutig wie du fand ich das nicht.

Daher auch die Einleitung "Nehmen wir an...." .

Ändert aber auch nichts am Prinzip- und darum gehts dem Fragesteller vermutlich.

Ich verstehe Deine Frage nicht ganz.

Aber: Nur weil jemand Gewerbetreibender ist, kann es nicht automatisch 19% USt ausweisen. Dieses geht nur unter bestimmten Voraussetzungen:
1. er muss dazu berechtigt sein
2. die (Herkunft der) Ware muss dieses zulassen

Du hast also ein Fahrzeug geschrottet, das Du mit ausgewiesener USt erworben hattest?
Und das Gutachten sagt: "13000 brutto Wiederbeschaffungswert."
Die Versicherung sagt: "OK. Kauf Dir was für 13000, solange die MwSt ausweisbar ist. Oder Du besorgst Dir etwas für ca 10000 (differenzbesteuert)!" 
Oder wie? Oder was? Klingt eigenartig. Aber vielleicht darf sie das so, vielleicht aber auch nicht. Lies die Versicherungsbedingungen und/oder bringe Deine Frage bitte noch mal in eine allgemeinverständlicher Form.

War das ein Neuwagen?

Lies die Versicherungsbedingungen und/oder bringe Deine Frage bitte noch mal in eine allgemeinverständlicher Form.

Hey MEGAMORPH,

die Fragestellung ist doch eindeutig: Laut Gutachten wären bei einem Wiederbeschaffungswert von 13.000 € Brutto erst mal 10.924 € abzgl. Restwert zur Auszahlung fällig!

Nach Vorlage der Rechnung beim Versicherer für den Ersatzwagen wird dann die zurückbehaltene MwSt. laut Gutachten noch erstattet ;-)

Hey lieber Wunschladen,

stimmt so nicht ganz: damit dir die Mehrwertsteuer von der Versicherung ausbezahlt werden kann, mußt du denen die Rechnung über eine Ersatzbeschaffung vorlegen können. Nur dann wird dir auch die MwSt. zusätzlich erstattet laut Gutachten ;-)

Gruß siola55

PS: Du kannst dir auch ein höherwertiges Auto als Ersatz zulegen, deswegen erhälst du nicht automatisch auch eine höhere MwSt.-Erstattung, sondern immer nur den Betrag laut Gutachten!

... aber dieser Betrag kommt doch nicht, wenn ich für 500 EUR Ersatz kaufe.

Da kann also etwas nicht stimmen. Und Dein Berater läßt Dich wirklich bei so einer wichtigen Frage hängen?

Hey lieber schleudermaxe,

die MwSt.-Erstattung richtet sich doch nicht nach dem Ersatzauto, sondern nach dem Wiederbeschaffungswert vom Gutachten ;-)

@siola55

... doch doch, wenn ich für 500 kaufe, kann ich keine Märchensteuer für 13.000 erwarten.

@schleudermaxe

Ich kann mit dem Geld der Versicherung machen was ich will. Eine neue gar gleichwertige Karre muss ich mir nicht zulegen.

@kevin1905

... wir reden aber schon über Kasko und nicht über KH, oder?