Hatte heute meinen ersten arbeitstag im mcdonalds als teilzeit aber da es mir da garnit gefällt würde ich kündigen, aber geht das so leicht?

4 Antworten

Ohne Probezeitvereinbarung mit verkürzter Kündigungsfrist oder einen Verweis auf einen anwendbaren Tarifvertrag mit entsprechender Vereinbarung, beträgt Deine Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.

Wenn Du noch heute Deine Kündigung abgibst, läuft die Frist von 28 Tagen ab morgen den 3. Juni und der 30. Juni ist Dein letzter Arbeitstag.

Alternativ gäbe es noch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags. Da kann jeder beliebige Termin das Arbeitsverhältnis beenden. Hier muss allerdings der AG zustimmen.

sada2712 
Fragesteller
 03.06.2015, 15:58

Und was ist wenn ich da kündige aber mich dort nicht mehr bliken lasse ?

Hexle2  03.06.2015, 16:04
@sada2712

Grundsätzlich gilt, dass man sich an Verträge halten muss.

Theoretisch kann der AG Schadensersatz von Dir verlangen wenn Du einfach nicht mehr kommst. Er muss den Schaden aber beweisen können (z.B. Zeitungsanzeigen für Stellenausschreibung). Ob er das aber tatsächlich macht, kann ich Dir nicht sagen (ich vermute mal: nein, sicher ist das aber nicht). Den einen Arbeitstag wird er Dir aber bestimmt nicht bezahlen.

Warum fragst Du nicht nach einem Aufhebungsvertrag? Wenn der AG einverstanden ist, kannst Du sofort aufhören.

Auch in der Probezeit kann man nicht sofort gehen, sondern hat 14 Tage Kündigungsfrist!

Ist im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart und gilt kein Tarifvertrag (das würde im Arbeitsvertrag stehen, wenn einer gilt), dann hast Du vier Wochen Kündigungsfrist zum 15. bzw. zum Monatsletzten.

Arbeitsvertrag nochmal genau lesen.

Du hast doch sicher eine Probezeit, dann kannst du sofort gehen..

pesterl  01.06.2015, 19:46

Nein. Auch in der Probezeit kann man nicht sofort gehen.

SimonG30  01.06.2015, 22:02

das gilt nur bei Ausbildungsverhältnissen.

Bei Arbeitsverhältnissen gibt es jedoch eine Kündigungsfrist. Entweder steht diese im Vertrag oder es gilt die gesetzliche.

VOn einer probezeit steht aber nix im vertrag