Hat Samenspender Anspruch auf das Kind?
Hallo ich habe eine Frage, da ich und meine Partnerin in einer Gleichgeschlechtlichen Beziehung leben zerbreche ich mir den Kopf drüber wie das später wird...wir wollen 100%ig ein Kind aber wir wollen nicht das wenn das Kind da ist oder allgemein, das der biologische Vater auf einmal ankommt und das Sorgerecht beantragt oder Verlangt.. weil das würde auch sehr unserer Beziehung schaden würde und WIR ein Kind wollen und nicht Wir und noch ein dritter sich das Sorgerecht teilt..
Weiß da jemand mehr?
10 Antworten
Samen werden meines Wissens anonym gespendet (also der Empfänger erfährt nicht, wer es war), sonst würden ja Wellen von Unterhaltsforderungen auf den Spender zukommen. Aber meines Wissens hat das Kind, wenn es größer ist, ein Anrecht darauf, zu erfahren, wer der biologische Vater ist.
Der Samenspender (anonym) erfährt nicht wer seinen Samen erhalten hat, er erfährt von (s)einem Kind nur dann, wenn das Kind erfolgreich nach seinem Vater gesucht hat.
Hast Du den Samen aus Deinem Bekanntenkreis (genommen) dann sieht die Sache anders aus. Da könnte es durchaus passieren, dass er Gefallen an einer Vaterschaft findet. Und dann ...ja.
Von einer privaten Samenspende kann ich nur dringend abraten. Oft hört man von "sperma eines Freundes mit Einwegspritze injiziert" oder "ungeschützten GV mit fremden um schwanger zu werden"
Dabei wird nicht nur Sperma sondern evtl auch Krankheitserreger gespendet und bei jmd aus dem persönlichen Umfeld ist das Risiko der Einmischung oder gar des Einklagen von Umgangsrecht oder gar Sorgerecht sehr groß.
Eine offizielle Samenspende ist erstmal anonym. Solange das Kind nicht Kontakt zu seinem Erzeuger aufnehmen möchte, erfährt er nichts von der Existenz des Kindes. Somit seid ihr die entscheidenden ersten Jahre "safe" und wie sich die Gesetzeslage in 15 Jahren oder so entwickelt hat, ob der dann vielleicht kontaktierte Spender dann eine Möglichkeit auf Sorgerecht hätte, das bleibt abzuwarten.
Vielleicht hilft euch diese Seite weiter: http://www.spenderkinder.de/
Das Kind hat einen Anspruch darauf, seinen Vater kennenzulernen.