Hat mein Kind anrecht auf doppelte Staatsbürgerschaft?

4 Antworten

Das Kind eines russen ist russisch. Som,it uist Kind Mehrstaater. Geh zum Konsulat, melde Kind dort und hol den Pass ab fertig

Kann man das auch irgendwie machen, ohne dass die Mutter davon erfährt? (Wir leben getrennt)

Nööm, sollte nicht klappen, allein schon damit vatui nicht mit Kind nach russland verschwindet

Ja, Dein Kind darf die russische Staatsbürgerschaft annehmen. Voraussetzung ist, dass die deutsche Mutter des Kindes ihre Zustimung gibt. Die Mutter muss in einem Konsulat oder in der Botschaft in Berlin einen Antrag stellen, diesen notariell beglaubigen lassen (kostet 10 EUR), danach bekommt das Kind die Staatsbürgerschaft (граждан�?тво) nach ca. einem Monat. Anschließend kann man den Pass für das kind beantragen. Auf den Seiten der russ. Botschaft steht das Prozedere ausführlich erklärt.

Warum braucht man die Zustimmung der Mutter? Eine doppelte Staatsbürgerschaft hat für das Kind doch nur Vorteile

@DuFehlst

Laut russischer Gesetzgebung benötigt man die Zustimmung des nichtrussischen Partners. Anders sähe es aus, wenn ihr beide die russische Staatsbürgerschaft hättet. Du schreibst "Freundin", seit ihr nicht verheiratet?

@DuFehlst

Eltern können nunmal über ihre Kinder als Erziehungsberechtigte bestimmen. Daher müssen Eltern auch einer Änderung im Staatsbürgerschaftsstatus zustimmen.

@DuFehlst
Eine doppelte Staatsbürgerschaft hat für das Kind doch nur Vorteile

Nein Lies mal das Buch, schau mal den Film "Nicht ohne m,eine Tochter" da siehste die Vorteile der Mehrstatigkeit!!!

@Seshikas

Was hat das sekuläre Russland mit dem mittelalterlichen islamistischen Gottesstaat Iran zu tun? Hier vergleichst du Äpfel mit Birnen.

@cherskiy

Nöö, es ging um die Nachteile der Mehrstaartigkeit und das gennannte ist das bekannteste. Weitere wären doppelter wehrdienst, Probleme im Falle eines Krieges....

@Seshikas

Auch das ist Unsinn. Russland gehört zum europäischen Kulturkreis und die von dir genannten Nachteile, die aus einer Mehrstaatlichkeit angeblich resultieren sollen, sind in diesem Fall nichtig. Auch ein Krieg zwischen der BRD und Russland ist ausgeschlossen. Der obligatorische Kriegsdienst wurde in der BRD ausgesetzt, Russland kann und will keine im Ausland lebenden Russen einziehen. Und der Kriegstreiber vor dem Herrn sind die USA deren Vasall die BRD ist.

@cherskiy

Du bist Hellseher und weisst was dieser Irre in Moskaui noch anuzettelt ? Wir hatten hier in D. mal nen Östreicher...bis der kam glaubte auch keiner an einen Krieg.

@Seshikas

Halt' mal schön die Füße still. Ich lasse mir als Moskauer, der auch schon zweimal im Iran war, nicht irgendeinen Stuss erzählen. Diese pseudohistorischen Exkurse in die Hitlerzeit sind eine provokation und ahistorisch.

@cherskiy

Red dir deinen Vladimir Adolf Putin schön wie du willst. Ich hoffe für uns alle das irgendwer den irrsinn verhindert und Putin stoppt. Und ich hoffe das du recht behälst.

Der Östreicher hier begann mit dem einmarsch in Polen, putin mit dem einmarsch in die Ukraiione - die paralelern sind erschreckend. Provokation betreibt wohl eher Herr Putin. Aber wenn er so weeitermacht werden wol seine reichen oligarchen ihn stoppen - weil sein irrsinn kostet ihr geld

Womit ioch nicht sagen will das die USA besser sind

@Seshikas

Halbwissen, gepaart mit "bullshit". Alles, was Du schreibst, ist phrasendrescherei ohne konkreten Inhalt -Es sind Meinungen und keine belegbaren Fakten.

@cherskiy

wo wir grad bei Halbwissen deinerseits sind:

Ja, Dein Kind darf die russische Staatsbürgerschaft annehmen.

Wenn das so laufen würde verlöre das Kind automatisdchdie deutsche Sta.

phrasendrescherei ohne konkreten Inhalt -Es sind Meinungen und keine belegbaren Fakten.

Naja, geschichte 6 oder wie ? Der Polerneinmarsch und die Anektierung der Krimm sind Fakten

Ich nehme an, das Sorgerecht liegt nur bei der Mutter. Aber auch im Fall des gemeinsamen Sorgerecht wären solche Handlungen ohne Kenntnis der Mutter nicht erlaubt und könnten rechtliche Konsequenzen haben. Das Kind ist hier unehelich geboren, sie erhält somit automatisch die Staatsangehörigkeit der Mutter, also die Deutsche. Die Staatsangehörigkeit des Vaters kann nur berücksichtigt werden, wenn durch ein Abstammungsgutachten vom Familiengericht die Vaterschaft zweifelsfrei bestätigt ist. Ist die Vaterschaft zweifelfrei geklärt, dann kommt es auf die russischen Gesetze an welche Voraussetzungen vorliegen müssen.

ohne dass die Mutter davon erfährt? (Wir leben getrennt). >

Keine Chance

Dann anders gefragt: Brauche ich ihre Zustimmung dafür ?

@ElitessFon

Laut deinem Link hat sie ein Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft und da steht nirgends dass die Mutter dafür ihr OK geben muss

@DuFehlst

Ja.Der Link zeigt unter welchen Bedingungen sie die 2.Staatsbürgerschaft annehmen kann.In deinem Fall wäre es also möglich.

Das mit der Mutter ist einfach so.Wärt ihr geschieden würde die Sache schon wieder anders aussehen.