Hat man recht auf Pause wenn man nur 4 Stunden arbeitet (Teilzeit) wenn ja, wie lange.
3 Antworten

§ 4 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) - Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Ein "Recht" auf Pause hast Du bei vier Stunden AZ noch nicht.
Ausserdem gibt es auch sonst die Pause ja nicht geschenkt, sondern die Anwesenheitszeit ist genau um die Dauer der Pause(n) länger als die offizielle Arbeitszeit.
Es ist also eine Zwangspause, um die man sich nicht drücken darf, auch wenn man vielleicht lieber früher nach Hause ginge.

Nein,erst nach 6 Stunden.