Hat man ein Wohnrecht in einem Mehrfamilienhaus wenn man Eigentümer und ein anderer den Nießbrauch an der Immobilie, gute Frage?

2 Antworten

Wohnrecht und Nießbrauch schließen sich aus, entweder oder und meist besteht das Wohnrecht ja auch nur für eine Wohnung.

Das kommt auf den Vertrag an, man kann notariell vereinbaren, dass man ein lebenslanges Wohnrecht hat bzw. behält, das Nießbrauchsrecht hat aber ein anderer.