Hat man die Schulpflicht erfüllt, wenn...
... die neunte Klasse Gymnasium nicht geschafft hat? Nur so aus Interesse. Eine Freundin hat zweimal die achte gemacht und da hieß es, sie hätte die Schulpflicht nicht erfüllt.
17 Antworten
Als Schulpflicht bezeichnet man die gesetzliche Verpflichtung für Kinder, ab einem bestimmten Alter, für Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter, eine Schule zu besuchen. Diese muss im Fall der Minderjährigkeit der Schulpflichtigen durch die Erziehungsberechtigten (meist die Eltern) umgesetzt werden. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Bildungspflicht, die zwar Prüfungen vorsieht, jedoch keinen verpflichtenden Schul- oder Unterrichtsbesuch. In Übersetzungen von Darstellungen der Situation im Ausland (selbst solchen des Auswärtigen Amtes) ist jedoch häufig von „Schulpflicht“ die Rede, wenn eigentlich „Bildungspflicht“ gemeint ist.
Nicht? Hmmm... eigentlich geht die Schulpflicht nach den jahren des Schulbesuches (blödes Wort).
die Schulpflicht endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres
ja hast du.. aber schulpflicht geht bis 18, dass heißt das du eine ausbildung anfangen must
Schulpflicht besteht in Deutschland bis zum 18. Lebensjahr, sofern keine Ausbildung angefangen wurde. Unabhängig davon, welche Klasse man abgeschlossen/nicht abgeschlossen hat.
Zu unterscheiden ist zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff Schulbesuchsjahr ist nicht mit der Jahrgangsstufe zu verwechseln (Beispiel: Für einen Schüler, der zweimal sitzengeblieben ist, endet die Vollzeitschulpflicht am Ende der 7. bzw. 8. Klasse). Übersprungene Klassen werden hingegen anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht dennoch nach Klasse 9 bzw. 10 endet.
Das ist eine sehr schöne Definition von "Schulpflicht", jedoch keine Antwort auf meine Frage... :) Danke trotzdem! :)