Hat man bei Schimmel Ansprüche an den Verkäufer eines Hauses?
Hallo bräuchte folgende Hilfe: wir haben ein Haus gekauft, ein Teil war vermietet. Der Hauskauf wurde im April vollzogen. Bei Auszug des Mieters Ende Juni ist hinter Möbelstücken starker Schimmelbefall aufgetreten. Dieser Schimmelbefall besteht wohl schon seit längerem. Nach Aussage der Mieter hatten Sie vor 2 Jahren die Möbel des Verkäufers übernommen und den Zustand hinter den Möbeln nicht gekannt. Im Kaufvertrag hatten wir einen Passus aufgenommen, der wie folgt hieß:
"Der Verkäufer garantiert, daß zum Zeitpunkt der Übergabe sämtliche Wände, Decken und Böden trocken und frei von Schimmel sind"
Wie verhält es sich nun wenn der Schimmelbefall 3 Monatenach Übergabe festgestellt wird. Können wir noch Schimmelbefall beim Verkäufer reklamieren oder hätte dies bei Übergabe (für uns ja nicht feststellbar da vermietet) erfolgen müssen? Reicht es aus, daß wir nachweisen, daß der Schimmelbefall bei Übergabe schon existierte?
Gibt es Ansprüche gegen den Mieter, wenn z.B. die Möbel zu dicht an der Wand standen und es daher schimmelte? Handelt es sich hier um einen offenen oder versteckten Mangel?
Danke!
4 Antworten
Interessante Frage bei einer interessanten Konstellation... Zunächst mal muss man sagen, dass es (leider) keine Vorschriften gibt wie dicht jemand seine Möbel an die Wand stellen darf. Der Verkäufer wird ggf. argumentieren, dass bei Übergabe der Schimmel noch nicht existiert hat. Wie will man das Gegenteil nachweisen? Ich vermute auch, dass der Mieter nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, da er vermutlich kein Vertragspartner von euch ist. Eine nicht unkompliztierte Sache, bei der euch erschöpfend wohl nur ein Anwalt Auskunft geben kann.
Ich würde einen Gutachter holen der schriftlich festhält, dass der Schimmel schon vor der Hausübergabe vorhanden war.
Dann könnt ihr, meiner Meinung nach, schon etwas geltend machen.
Das ist nur eine Frage der Beweise. Ich befürchte, dass es hier zu einem Gutachterstreit mit Gutachten, Gegengutachten und Obergutachten kommen wird bei völlig ungewissem Ausgang.
Und bei gutefrage.net bekommst Du mit Sicherheit keine zielführenden Antworten!
Hallo beysus,
leider hast Du eine Katze im Sack gekauft. Kein Mensch kann nach drei Monaten mit vertretbarem Aufwand sicher feststellen seit wann dieser Schimmel an der Wand ist. Er könnte tatsächlich vor drei Monaten noch unsichtbar gewesen sein. Ich kann nur immer wieder emfehlen beim Kauf einer Immobilie sachkundige Beratung hinzu zu ziehen. Das mag 200€ kosten aber fällt das bei mehreren 100.000 ins Gewicht? Wenn der Sachverständige so etwas übersieht kannst Du auch Regress fordern.
Sorry