Hat man auch Gewährleistung bei Gebrauchtware bei einem Privatkauf?

8 Antworten

... habe ich noch Garantie vom Hersteller?

Das steht in den Garantieunterlagen des Gerätes.

Der Hersteller gibt ja zwei Jahre Gewährleistung.

Nein, der Händler ist für die Gewährleistung zustandig, der Hersteller für die Garantie.

Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Ich vermute, du sprichst von der Herstellergarantie bei diesem TV-Gerät. Denn Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge.

Die Herstellergarantie wird automatisch übertragen, wenn das Produkt an eine andere Person verkauft wird. Dies gilt auch bei Verkäufen über Ebay und sonstigen Plattformen.
Damit der neue Käufer seine Rechte gegenüber dem Hersteller geltend machen kann, benötigt er allerdings die Garantieunterlagen.

https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/herstellergarantie-kaeuferrechte/

Die Herstelleragarntie wird nur dann an den Folgekaeufer "uebertragen", wenn der Garantiegeber das in seinen Garantiebedingungen nicht ausschliesst. Schliesst er es hingegen aus - was aber wohl nur selten gemacht wird - geht da auch nichts auf den Folgekaeufer ueber.

@DerCaveman

das ist selbsterklärend und muss hier nicht explizit erwähnt werden. ich führe hier auch nicht die anderen Bedingungen auf, die der Hersteller in seinen Garantievereinbarungen auflisten wird, zB. der Temperaturbereich in dem das Gerät zu betreiben ist, dass es keiner Feuchtigkeit ausgesetzt sein darf, Überspannung durch Blitzschlag ausgeschlossen wird etc. pp.

@kanimambo

Na ja, "wird automatisch uebertragen" koennte auch anders verstanden werden. Aber gut, jetzt ist es ja klar.

muss er nicht, der Hersteller kann die Garantie auf den 1. Käufer beschränken. da die Garantie eine freiwillige Sache ist.

Die Gewährleistung über den Händler geht auf dich über. Der private Verkäufer gewährt die nicht.

Zur Gewaehrleistung: Grundsaetzlich hast du auch gegenueber privaten Verkaeufern einen Gewaehrleistungsanspruch. Allerdings koennen "Provatverkaeufer" - anders als Unternehmer - diesen auch vertraglich ausschliessen. Zudem gibt es bei "Privatkaeufen" auch keine Beweislastumkehr. Du musst im Streitfall also vom ersten Tag an beweisen, dass der Mangel bereits vorhanden war, als dir der Kaufgegenstand uebergeben wurde.

Der Gewaehrleistungsanspruch deines "Privatverkaeufers" gegenueber dessen Verkaeufer kann an an dich abgetreten werden. Nur bringt das nach einem Jahr auch nicht mehr viel, weil dann beim Kauf von einem Unternehmer die Beweislastumkehr bereits abgelaufen ist.

Zur Garantie: Ansprueche aus einer Garantie richten sich ausschliesslich nach den Garantiebedingungen des Garantiegebers. Dieser kann seine Garantie - sofern er denn ueberhaupt eine gibt - durchaus auf den Erstkaeufer beschraenken.