Hat man Anspruch auf Garantie, wenn man nur die Kopie des Kaufbelegs besitzt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ja hast du

sogar ohne die quittung könntest du deine garantie/gewährleistungsansprüche geltend machen

ist nur nicht ganz so einfach da du nachweisen mußt das der kauf innerhald von 2 jahren dort stattfand

warum er die quittung behalten will kann ich mir auch denken

er will es von der steuer absetzen

oder er hat etwas krummes vor

aber in keinen der punkten hast du was zu befürchten

Ist Dir schon mal in den Sinn gekommen, dass der Verkäufer das Rechnungsoriginal evtl. deswegen behalten könnte, weil er mit dieser Rechnung mehrere Artikel gekauft hat, für die er ggf. selbst noch irgendwann mal Ansprüche aus Gewährleistung geltend machen will/muss?

Man muss nicht immer gleich was unrechtes vermuten.

@outfreyn

ich war im einzelhandel tätig

es hat schon einen grund warum ich meist von negativen dingen ausgehe

und sehr oft wird schmu gemacht mit sowas

wenn er dir nur eine kopie mitgeben will hat er das original in seiner buchhaltung.

das ist also unkorrektes verhalten von ihm.

einen anspruch hast du nach gusto der firma. es kann ja auch sien, dass du dir von allen quittungen kopien machst und das original verbummelt hast....

ich würde das ehrlich gesagt ebay melden.

das finanzamt freut sich immer sehr über solche leute.

Er verkauft 2 gleiche Artikel, die beide auf einem Kaufbeleg verbucht sind. Der Fairness halber kann er dem einem Käufer nicht die Originalrechnung geben und der andere geht leer aus..

@kreativkeks

ist das ein gewerblicher verkäufer ???

@MRmaniac

aha. so siehts schon anders aus. dann muss dein bauchgefühl entscheiden und evtl kannst du ihn bitten das er dir das original gibt.

Erst mal: Garantie # Gewährleistung!

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder (meist) Herstellers und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein - z.B. kann die Garantie auf den Erstkäufer beschränkt werden.

Gewährleistung ist die Haftung des Händlers für Sachmängel, die bei der Übergabe der Kaufsache vorhanden waren. Diese ist im BGB gesetzlich geregelt und gilt auch nach dem privaten Weiterverkauf.

Geh mal lesen.

Hier redet man nicht von Gewährleistung.

@ReinerUnsinn

Erstens bringen das 95% der Verbraucher durcheinander, daher erfolgte eine Begriffsklärung, und zweitens habe ich die Frage nach der Garantie beantwortet. Zitat:

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder (meist) Herstellers und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein - z.B. kann die Garantie auf den Erstkäufer beschränkt werden.

Ohne Ross und Reiter (Hersteller/Händler) zu kennen, lässt sich die Garantiefrage nicht abschließend klären.

Fragt sich, wer da lesen sollte, Kolti.

Garantie ist eine freiwillige Leistung die in seinem Angebot stehen muss, ansonsten hast du keine. Jedoch hat man 14 Tage Widerrufsrecht wenn man im Internet bestellt und 2 Jahre Gewährleistung. Das erste entfällt bei Privatkäufen und ich glaube Letzteres auch.