Hat man als Schwester ein grundsätzliches Recht auf Umgangsrecht mit seiner Schwester?

5 Antworten

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Seit Anfang 2004 haben auch die Großeltern oder die Geschwister ein Umgangsrecht (§ 1685 I BGB), wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Sogar Bezugspersonen, also Personen, die mit dem Kind gar nicht verwandt sind, können ein Umgangsrecht haben.

http://www.ehescheidung24.de/scheidung_stichworte/umgangsrecht.htm

Ja klar darfst du deine kleine schwester sehen. Sie ist wie deine Mutter und dein Vater ein Familienmietglied. Du kannst auch aber ich bin mir nich wirklich sicher ne einszweilige Verfügung vom gericht holen, dass du deine schwester z.B jede Woche sehen darfst. Wenn deine Schwester dich auch sehen will dann kriegste das schnell hin. Wenn deine Mutter trotzdem nein sagt, dann beraubt sie deiner kleinen schwester ihre Freiheit.

du kannst ja einfach ma hinfahren oder wenn du schon über achtzehn bist mal beim jugeendamt nachfragen

und was wird mir das jugendamt sagen??? hat den hier keiner wirklich ahnung davon?????habe ich echt kein recht auf den umgang mit meiner eigenen Schwester??????

nein Schwestern haben kein Umgangsrecht

§ 1685 BGB Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen Buch 4 (Familienrecht) Abschnitt 2 (Verwandtschaft) Titel 5 (Elterliche Sorge)

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.

muss meine erste Aussage korrigieren siehe §

warum will Deine Mutter Dich denn nicht sehen?

das ist ne schwierige geschichte, sagen wir es mal sa: ich bin aus unserer religion ausgetreten und jetzt darf sie nur noch minimalen kontakt zu mir haben..aber meine schwester vermisse ich schon total, sie mich ja auch

@OsnaOsna

a ja, also eine Glaubensfrage...:-( - ein Recht hast Du nicht, leider! Geht denn Briefe schreiben? Oder telefonieren? Häufig ändert sich die Meinung, wenn sich die Lage etwas beruhigt hat. ichmagkeineReligionendieMenschentrennen...:-((( - alles Gute für Dich/Euch

@auchmama

ja wenn ich es mache, dann halt offiziell, ich will meine schwester nicht zum Lügen ermutigen und das hinter dem Rücken meiner Mutter machen..ich willl ja auch meine Mutter wieder sehen

@OsnaOsna

dann schreib Deiner Mutter einen Brief und erkläre Deine Gefühle. Wenn sie eine Mutter ist, wird sie Dich verstehen! Ich finde es schlimm, wegen so einer dämlichen Religion die eigenen Kinder zu quälen...lieben Gruß