Hat man als Mutter Anspruch auf Urlaub in der Ferienzeit des Kindes?

9 Antworten

Die Ferienzeit ist nicht nur für Mütter eine gefragte Urlaubszeit. Auch die Ehepartner von Lehrern und Erziehern, sowie von Arbeitern und Angestellten die in den Ferien Betriebsurlaub haben, möchten da gerne Urlaub haben. Auch diese haben einen durchaus berechtigten Anspruch. Gesetzlich durchsetzen läßt sich dieser nicht. Der Versuch eine Chefin dadurch zu beeindrucken, dass man nicht vorhandene Rechte einfordert kann natürlich auch schief gehen. Ich musste mir von meinem Chef schon einmal anhören, dass eine Mutter keinesfalls ein Anrecht auf Bevorzugung hätte. Damals hatte ich mich beschwert, dass eine kinderlose und unverheiratete Kollegin ausgerechnet fünf Wochen der großen Ferien für sich beansprucht hat.

Sinnvoll ist es, mit den Kollegen abzusprechen wer wann gerne Urlaub hätte und dann gemeinsam dem Arbeitgeber die Urlaubsplanung vorzulegen. In meiner jetzigen Abteilung gehen wir immer gemeinsam unsere Urlaubsanträge abgeben!

5 Wochen am Stück Ferien? Das alleine ist schon unsozial den anderen gegenüber! Wer da Kritik übt hat eindeutig recht. Und schon gleich jemand, der keine Kinder hat, das ist echt unverschämt. Ein Chef der sich dann noch so äußert hat eindeutig keine Führungsqualitäten. Mein Beileid!

Eltern von schulpflichtigen Kindern sind generell - genauso wie Lehrer bzw. Ehepartnern von Lehrern - bevorzugt vom Arbeitgeber zu behandeln, wenn es darum geht, zu entscheiden, welcher Arbeitnehmer in den Ferien Urlaub bekommt. Das ist mittlerweile höchstrichterlich ausgepaukt...

Dieser Urlaub sollte allerdings - weil ja vorher zeitlich schon eingrenzbar - rechtzeitig beantragt werden.

anspruch hast du nicht direkt, du wirst als mutter nur bevorzugt bei der urlaubsplanung. d.h. alle angestellten die kinder haben, haben eine größere chance, dass der AG (Arbeitgeber) ihnen den urlaub in den schulferien genehmigt. bei allen anderen, die keine kinder haben und evtl. noch kürzer in der firma sind als du, haben da das nachsehen.

In den meisten Betrieben hat man Verständnis für die Mütter und regelt den Urlaub so, dass für einen Teil der Ferien die Betreuung abgesichert ist. Aber verpflichtet ist der Arbeitgeber dazu nicht z.B. wenn Saisonarbeit etc. ansteht. Bei meinem Mann war immer die Schlussverkaufszeit gleichzeitig Urlaubs-Sperrzeit.

ein gesetzliche pflicht durch den arbeitgeber gibt es nicht.

kommt immer auf die größe der firma an und wie die urlaubsplanung da gestaltet wird.

in größeren firmen wird das berücksicht, in kleineren kann nicht immer darauf rücksicht genommen werden.

in einem 2-mannunternehmen geht da gar nix.