Hat man als Mieter ein vertragliches Recht auf Zimmerschlüssel (Buntbartschlüssel) insbesondere in einer WG?

3 Antworten

Der VM schuldet nur Schlüssel zu Haus- und Wohnungs-, aber nicht Zimmer- oder Kühlschranktüren.

G imager761

Zunächst einmal hat ein Mieter einen Anspruch auf Übergabe so vieler Schlüssel, wie es Bewohner gibt (Landgericht Berlin, Beschluss vom 20.06.1985, Az. 61 T 32/85). Handelt es sich um ein Singlehaushalt, kann der Mieter je zwei Haus- undWohnungsschlüssel verlangen, da ihm die Möglichkeit gegeben werden muss, beispielsweise einer Person seines Vertrauens bei längerer Abwesenheit von der Wohnung einen Schlüssel zu überlassen (Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 09.10.1990, Az. 103 C 406/90). Hat der Vermieter nicht genügend Schlüssel vorrätig, muss er sie auf eigene Kosten anfertigen lassen.

Quelle: www.refrago.de

Soweit so gut, aber das Thema Zimmerschlüssel bleibt hier leider außen vor.
Sicher haben beide einen Hausschlüssel, der gleichzeitig Wohnungsschlüssel ist.
Es geht um die Schlüssel zu den privaten Zimmern.
Es gibt nur einen für´s Bad und für 3 Räume gibt es keine Schlüssel.
Muss der Vermieter diese Schlüssel stellen oder ist das die Sache der Mieter ?

@huckj

Der Vermieter muss für jede Tür einen stellen.

@platinumflash

und dazu jetzt bitte den Paragraphen aus dem Mietrecht, dem man dem Vermieter vorlegen kann :)

@platinumflash

Für Türen innerhalb der Wohnung muß der Vermieter keine Schlüssel stellen.

Zimmerschlüssel sind keine Pflicht. Nur wenn vorhanden bzw. der Vermieter diese vertraglich zugesichert hat sind sie dem Mieter zu übergeben.

Sprich sie wird wohl selbst einen beschaffen müssen um ihr Eigentum und ihre Privatsphäre zu schützen.