Hat hier der Radfahrer Vorrang?
Das Ergebnis basiert auf 25 Abstimmungen
15 Antworten
JA ! Wäre es ein Fussgänger hätte dieser auch Vorrang !
Autofahrer müssen unabhängig davon auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen.
Liebe Grüße Rodium
Es versteht sich doch wohl von selbst, dass kein Autofahrer hier auf sein Recht pocht, und einfach weiterfährt, wenn er einen Fahrradfahrer kommen sieht.
Ob dieser dann anschließend abbiegt, das sieht der Autofahrer während er wartet.
Oder würdest du dann plötzlich Gas geben, nur weil der Radfahrer abbiegt, anstatt geradeaus weiter zu fahren ?
Liebe Grüße Rodium
Der Radfahrer gibt kein Zeichen wenn er geradeaus fährt und gibt links Hanzeichen wenn er links abbigt. Wenn er links abbiegt ohne Handzeichen zu geben, ist er einfach nur lebensmüde. Der Autofahrer ist nicht verpflichtet, zu warten und zu gucken, wohin der Radfahrer fährt. Genauso blinken Autofahrer vor dem Abbiegen anstatt anzuhalten, zu warten und zu gucken, wo der Andere ohne zu blinken hin fährt.
Wenn der Radfahrer Handzeichen gibt, wozu er eigentlich verpflichtet ist, dann sieht der Autofahrer schon vorher, wohin er will und weiß auch schon vorher, wer Vorfahrt hat und ob er warten muss oder nicht.
Sprich, der Radfahrer muss mitten auf der Straße stehen bleiben ?
Das hab ich in über 30 Jahren noch nie gesehen/erlebt.
Du vergisst leider, dass sich der Radfahrer auf einem Radweg befindet, und nicht auf der Strasse !!
Der Autofahrer kann abbiegen, sofern der Radfahrer zu diesem Zeitpunkt die Strasse noch nicht erreicht hat!
Liebe Grüße Rodium
Wenn er nicht fahren darf, muss er stehenbleiben, wenn er einfach weiter fährt gibt es ja einen Unfall. Außerdem steht er ja auf dem Radweg.
Frag einfach mal in einer Fahrschule nach
Liebe Grüße Rodium
Antwort des ADAC:
Wer als Rechtsabbieger einen Radweg kreuzt, muss dort den Radfahrern aus beiden Richtungen Vorrang lassen. Der entgegenkommende Radfahrer, der den auf der für ihn linken Seite liegenden Radweg benutzt, hat als Längsverkehr Vorrang.
Da der Autofahrer hier oft nicht abschätzen kann, ob der entgegenkommende Radfahrer geradeaus fährt oder aber abbiegt, da er dessen Abbiegeanzeigen nicht gesehen hat, sollte daher von einem Geradeausfahren ausgehen und damit sicherheitshalber Vorrang gewähren.
https://community.adac.de/frage-ansehen/hat-hier-der-radfahrer-oder-der-autofahrer-vorrang
Dreh das Bild mal in Gedanken um, dass der Radfahrer einbiegen würde. Das Auto würde von rechts kommen. Und es wäre wieder rechts vor links.
Andererseits muss der Autofahrer den Radfahrer sowie die Fußgänger durchlassen, wenn sie geradeaus gehen/fahren.
nein, nur die Fußgänger durchlassen. Auch die Radfahrer haben sich nämlich an die STVO zu halten und müssen anhalten.
Wenn du abbiegst, musst du Radfahrer und Fußgänger passieren lassen. Dabei ist es egal, ob sie sich auf oder neben der Fahrbahn befinden und ob sie sich in die gleiche oder in die entgegengesetzte Richtung bewegen wie du.
Rechts vor Links hat mit dieser Situation überhaupt nichts zu tun.
nein, nur die Fußgänger durchlassen. Auch die Radfahrer haben sich nämlich an die STVO zu halten und müssen anhalten.
Seit wann muss man als abbiegender Fahrzeugführer nicht mehr auf Radfahrer achten???
Wenn du das abbiegende Auto bist, musst du Radfahrer und Fußgänger queren lassen, wenn diese nicht anders durch eine eigene Ampel geregelt sind!
Ich denke nicht, weil Linksabbieger ohne Verkehrsschild grundsätzlich die letzen sind die fahren. Das Auto biegt rechts ab und fährt deshalb zuerst. Oder habe ich etwas übersehen?
Das gilt für Autos. Aber wie ist es bei Fahrrädern auf dem Radweg? Ich meine, wenn der Radfahrer geradeaus fährt, hat er zweifelsohne Vorrang.
Wenn du das abbiegende Auto bist, musst du Radfahrer und Fußgänger queren lassen, wenn diese keine eigene Ampel haben!
Er quert nicht, er biegt ab, das sind 2 Paar Schuhe.
Er hat aber auf dem Radweg Vorrang.
Egal ob mit Radweg oder ohne, wenn er gradeaus fährt hat er Vorrang, wenn er links abbiegt, hat das Auto Vorrang.
Das ist 100% Käse und kann teuer für dich werden!
Ähm nein, wer an einer Kreuzung gegenüber einem Rechtsabbieger einfach links abbiegt, wird überfahren und ist selber Schuld. So eine dumme Regel gibt es nicht, warum sollte es auch. Ohne Radweg würde er ja dann warten müssen aber mit Radweg dürfte er ja dann fahren obwohl er den Radweg ja eh verlässt. So ein Unsinn wäre in der Praxis auch total verwirrend.
Deine These ist Unsinn und wäre verwirrend. Der Radweg hat Vorrang, ob geradeaus oder nach links. Das „Abbiegen“ des Radfahrers nimmt dem Radweg nicht den Vorrang. Ist ja auch logisch.
Aber sicher! Genauso wie die Fußgänger! Zumindest, wenn die Radfahrer- und Fußgängerquerung nicht durch eine Ampelphase eigenständig geregelt ist.
T3Fahrer
Lieber Fragesteller, es ist erschreckend wie viele User hier falsch antworten! Der Radfahrer hat definitiv Vorrang - bitte hol dir die Bestätigung in deiner Fahrschule!
Querende Verkehrsteilnehmer muss man beim Abbiegen durchlassen, beim rechts abbiegen sind das Fußgänger und Radfahrer, beim Linksabbiegen zusätzlich der Gegenverkehr. Dieser Radfahrer quert aber nicht, er biegt ab. Das sind 2 Paar Schuhe, da gilt rechts vor links, genauso hat der Radfahrer nicht automatisch Vorrang, nur weil er ein Fahrrad fährt.