Hat eine Lebensversicherung aus dem 2. Weltkrieg noch Gültigkeit?
Wir haben beim Durchstöbern von alten Unterlagen Quittungen gefunden, die belegen, dass zwischen 1941 und 1943 Versicherungsbeiträge in eine sogenannte "Lebea" Lebensversicherung der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG eingezahlt worden. Wir sind uns nicht sicher ob diese jemals in Anspruch genommen wurde bzw. heute überhaupt noch Gültigkeit hätte. Kann jemand weiterhelfen? Vielen Dank!
3 Antworten
Mit der Reform des VVG sind die speziellen Verjährungsfristen für den Versicherungsvertrag abgeschafft worden. Nach § 12 Abs. 1 VVG a.F. verjährten Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag in fünf Jahren. ... Die Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann, also ab Fälligkeit.
Lebt die Person, vermutlich ja. Ist sie verstorben wird der Anspruch mit einer Frist verfallen.
Dann ist es eh zu spät,sry
Wann ist der Versicherungsfall denn eingetreten?
Leider wissen wir nicht wann er verstorben ist, aber er lebte noch bis in die 90er Jahre bevor wir den Kontakt verloren.
Wenn die Beiträge weiterhin gezahlt wurden und die versicherte Person nach 1992 verstorben ist, könnte der Anspruch bestehen. Ansonsten wäre er verjährt.
Ist das grundsätzlich so, also auch bei alten Versicherungen, dass der Anspruch verfallen würde, wenn sich niemand meldet? Wir wissen leider nicht wann er verstorben ist, allerdings lebte er noch bis in die 90er Jahre.