Hat ein werdender Vater das recht bei der Geburt dabei zu sein?
hallo,ich hab grad so überlegt ob ein werdender vater,der arbeitet,das recht hat bei der geburt seines kindes dabei zu sein? also wenn das kind während seiner arbeitszeit kommt und natürlich wenn die mutter damit einverstanden ist.mein freund hat grad ziemlich stress mit seiner chefin und er ist auch manchmal ganz allein in seiner firma (er hat einen schlüssel zum abschließen).was ist nun wenn unser kind kommt und er genau in dem moment alleine in der firma ist? er möchte unbedingt bei der geburt dabei sein und ich möchte das auch.er hat zwar mit seiner chefin schon abgemacht das er dann gehen darf,aber die ändert gerne mal ihre meinung.ich hoffe jemand kann mir helfen :) danke schonmal :)
7 Antworten
Ein werdender Vater hat meines Wissens nach bzw. durch Erfahrung von anderen Mitarbeitern das Recht sogar vor der Geburt schon "freigestellt" zu werden mir fällt das Wort jetzt nicht ein :D so war es zumindest bei nem ex Kollege
Ein solches grundsätzlich gesetzlich begründetes Recht gibt es nicht.
Wes es im Betrieb (durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsordnung oder Tarifvertrag) so gehandhabt wird, ist es ja okay!
Die Anwendung des § 616 "Vorübergehende Verhinderung" des BGB, auf den sich ein rechtlicher Anspruch stützen könnte - wenn es im Betrieb keine Regelung gibt - kann arbeitsvertraglich leider ausgeschlossen werden.
na dann geht er und schließt ab?! normalerweise hat ein vater das rechts chon vor geburt freigestellt zu werden vom arbeitgeber. wenn sie eine kaiserschnitt hatte kanne er sogar bis 6 wochen sich frei nehmen
Er ist nicht verpflichtet dabei zu sein. Also kann die Chefin nein sagen.
Das ist so pauschal genau so falsch wie das pauschale "Ja"!
Na klar kann der Vater live miterleben, wie das Kind zur Welt kommt. Der Chef muss dich dann freistellen.
Solche Sachen kamen im letzten Jahr in der WDR 2 Servicezeit und in der Quintessenz.
Mit freundlichen Grüßen BVB565
Na wenn der WDR das sagt, dann muss das ja stimmen.
Ergänzung:
Der Anspruch besteht nur dann, wenn es dazu eine Vereinbarung gibt (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsordnung, Tarifvertrag) oder sich der Arbeitnehmer auf § 616 Vorübergehende Verhinderung berufen kann (sofern seine Anwendung - leider erlaubterweise - nicht vertraglich ausgeschlossen wurde).
Natürlich hat er ein Recht zu tun und zu lassen, was ihm beliebt. Allerdings darf er dann auch zB mal schauen, was da so an Schadensersatz los ist, wenn er einen Laden, der eigentlich auf sein sollte, zu ist und dem Unternehmen somit schadet.
Natürlich hat er ein Recht zu tun und zu lassen, was ihm beliebt.
Ach was!! Das ist neu!!
Klar, das Recht hat jeder. Heißt Freiheit, Selbstbestimmung. Man lebt nicht für andere, schon gar nicht für den Arbeitgeber, sondern wie sich hier so schön zeigt: für sich und die Familie.
So pauschal ist das falsch!