Hat ein Vermieter Schweigepflicht?

6 Antworten

Nein, das darf er/sie nicht! Strafanzeige bei Polizei stellen wegen § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen bzw. nimm' dir nen Anwalt und fordere gleich noch Schmerzengeld bzw. evtl. Schadenersatz.

nein das darf er nicht, kannst nur zu einem Anwalt gehen, der mal ein nettes Schreiben aufsetzt.... von wegen Rufschädigung

Er macht sich strafbar. Kannst Du es beweisen?

Der darf überhaupt nichts weiter geben.Dem würde ich mal ein paar takte flüstern.Vielleicht kann man den anzeigen,dann kannst du ihm mal eine dran braten.

Nein, darf er nicht. Eine Anzeige wegen Datenmissbrauch hat Aussichten auf Erfolg.