Hat ein "Übergabe-Protokoll" bei einem Haus- oder WohnungsKAUF irgendeinen Wert vor Gericht?
Mit "Übergabe-Protokoll" meine ich ein von Verkäufer und Käufer gemeinsam vor Ort unterschriebenes Papier über übergebene Schlüssel, Zählerstände Strom, Gas, Wasser und kleinere Mängel. Muss da nicht ein Notar anwesend sein theoretisch? Wie kann man vermeiden, dass es nur ungültige "Nebenabreden" oder "Ergänzungen" zum notariellen Kaufvertrag sind?
6 Antworten

Ja, ein Übergabeprotokoll hat Beweiskraft.
Nebenabreden zum Kaufvertrag wären wirkungslos. Vertragliche Dinge bedürfen immer der notariellen Beurkundung. Es geht beim Protokoll einzig und allein um die Dokumentation des Zustands des Kaufobjekts.

Das Übergaeprotokoll ist als Beweisurkunde im Streitfall zusehen.
Verbotene Nebenabreden zum Kaufgeschäft wären z.B. "Schwarzgeldzahlungen" mit dem Ziel der Steuerverkürzung und könnten als solche zur Unwirksamkeit des gesamtes Rechtsgeschäftes führen.

Beim Hausverkauf meiner Eltern waren Käufer und Verkäufer anwesend, zudem der Makler und ein paar Angehörige (quasi als Zeugen zum nochmal drüber schauen...). Dann wurden die Zählerstände aufgenommen, beide Parteien haben unterschrieben. Jeder bekam ein Exemplar und fertig war die Kiste. Ein Notar muss nicht anwesend sein. Wenn der Käufer unterschreibt, dass der Zählerstand xxxx war, dann kann er schwerlich vor Gericht behaupten es wäre anders gewesen.

Ein solches Protokoll bildet eine Grundlage für Kaufvereinbarungen und für Ansprüche von Zahlungen für die Nebenkosten (Strom, Gas, Heizung).
Ich weiß nicht, wie das juristisch heißt. Wenn beide Parteien unterschreiben haben, heißt das, dass der Käufer ab Zählerstand etc. übernimmt.

Quatsch... wenn beide Parteien (Käufer und Verkäufer) das Protokoll unterzeichnet haben, beide ein Exemplar davon haben, was sollte dann daran angezweifelt werden können???
das hat natürlich eine Glaubwürdigkeit