Hat ein Polizist auch eine Schweigepflicht?

12 Antworten

Staatsdiener (also Beamte) haben generell eine sehr umfangreiche Schweigepflicht.......also greift die besondere Verschwiegenheit des Beamten = sogn. Dienstverschwiegenheit:

In einer Vernehmung wird alles schriftlich aufgenommen, da dient es dem Fall selber....und es besteht in dieser Angelegenheit keine Schweigepflicht!!!!

Er hat keine Schweigepflicht... Und in einer Vernehmung ist es ja logisch das er weiter sagt. =)

Als Beamte hat er eine Schweigepflicht ... als Mensch hingegen nicht.

Das bedeutet: Er darf offiziell nichts weitersagen, was der Verschwiegensheitspflicht unterliegt. Wenn er es als Privatmensch aber trotzdem macht ... und niemand ihm deswegen zur Rede stellt oder meldet, dann hat er weiter keine Konsequenzen zu fürchten.

Frei nach dem Motto: Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter (bestraft - sankitoniert werden kann nur das, was der Behörde zur Kenntnis glangt.)

Dabei ist die Frage, an wen weitergeben.

Einfach so einem Bekannten oder der Presse davon erzählen darf er bei laufendem Verfahren nichts.

Bekommt er aber Kenntnisse von Straftaten / Verstößen bei der Vernehmung, muss er diese an die Staatsanwaltschaft weiterleiten bzw. Verfolgen.

mfg Ennte

Grundsätzlich gilt eine Schweigepflicht gegenüber Aussenstehenden für Polizisten. Die dürfen eigentlich nichts nach aussen weitererzählen, was sie in Vernehmungen erfahren.