Hat ein Kirchenaustritt negative Konsequenzen auf meinen Beruf als Erzieher?

11 Antworten

Bei städtischem Träger hast du keinerlei Nachteile. Wegen der Probezeit würde ich es aber nicht melden beim AG und das Geld per Jahresausgleich zurück holen. Falls doch irgendwo ein Erzkonservativer sitzt in der Verwaltung.

Aber es gibt ja viele kirchliche Einrichtungen (in unserer Gegend eigentlich nur) und die dürfen eine Mitgliedschaft voraussetzen.

Daher muss man sich das mit dem Austritt schon gut überlegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein städtischer Träger eigentlich nicht nein, denn dann wäre es ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz.

Bei einem kommunalen Träger spielt deine Religionszugehörigkeit keine Rolle, es sei denn irgendwo im tiefsten Niederbayern oder Saarland.

Kirchliche Träger erwarten oft eine Kirchenmitgliedschaft, wenn sie Leute einstellen. Die katholische Kirche oder die Caritas hätten gerne katholische Mitarbeiter, die evangelische Kirche und ihre Diakonie fordern nur die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche.

Die neuere Rechtsprechung fängt aber an, dieses Zugehörigkeitserfordernis auszuhöhlen. Zudem sind in vielen - gerade urbanen - Gebieten gar nicht genügend konfessionell gebundene Fachkräfte auf dem Markt, so dass auch hier zunehmend Leute ohne Kirchenmitgliedschaft eingestellt werden.

Solange du im Bereich des öffentlichen Dienstes oder der nicht konfessionellen Wohlfahrtsverbände bleibst, spielt deine Kirchenmitgliedschaft oder -nichtmitgliedschaft keine Rolle.

Auf dem Papier gilt, dass niemand wegen ..... oder seines Glaubens bevorzugt oder benachteiligt werden darf.

In der Realität ist das leider nicht ganz so. Katholische Kindergärten lehnen schon mal evangelische Erzieher/ Praktikanten ab. Katholische Berufsschulen schließen evangelische Schüler von religiösen Aktivitäten aus, verlangen aber Anwesenheit.

Vor nicht allzu langer Zeit hat man einen Chefarzt rausgeschmissen, weil der den falschen Glauben hatte. Einen anderen Mediziner hat man abgelehnt, weil der gar keinen Glauben hatte.

Die evangelische Kirche kann das auch. Konfessionelle Einrichtungen verlangen manchmal eine religiöse Bindung. Als Diskriminierung sehen sie das nicht.

FZ

Es sollte keine Probleme geben.