Hat die Stiefschwiegermutter Umgangsrecht mit dem Kind des Stiefsohnes?

2 Antworten

Also, zunächst einmal hat sie meiner Auffassung nach zur Zeit kein einklagbares Umgangsrecht.

Deiner Schwester Herzlichen Glückwunsch zur Geburt des kleinen Stammhalters :)

Der Typ "Oma", den du hier beschreibst ist nicht so selten, wie du vielleicht denkst.

Deine Schwester sollte ihr unmissverständlich und wiederholt klar machen, dass dies nicht ihr Kind ist und die Erziehung und das Großziehen des Kleinen die Sache der Eltern und nicht der Großeltern ist.

Weiter sollte sie ihr sagen, dass sie bitte umgehend ihre unsachlichen (!) Drohungen einstellen soll.

Deine Schwester braucht ihre Kraft jetzt für die kommende Herausforderung und die vielen oft unterbrochenen Nächte, die ihr bevorstehen.

Mir geht die Hutschnur sowas von hoch, wenn ich solche Geschichten lese.

Folgendes würde mir noch einfallen:

Deine Schwester hat die Möglichkeit, sich nach der Rückkehr mit dem Zwerg nach Hause noch einige Wochen von einer Hebamme betreuen zu lassen.

http://www.familie.de/schwangerschaft/artikel/hebamme-aufgaben-und-funktionen/hebamme-was-die-krankenkasse-zahlt/

.....Leistungen der Hebamme: was gehört zur Nachsorge? Wenn das Kind endlich da ist, tauchen gerade in den ersten Tagen Unmengen an Fragen auf: .....

Ich würde diese Leistung in Anspruch nehmen, bei einer Entbindung hat mich sogar die Hebamme betreut, die mich von meiner Tochter entbunden hat, ich fand das sehr angenehm!

Der Vorteil ist, dass sie dann eine Fachfrau an ihrer Seite hat und ihre Stiefschwiegermutter zunächst einmal in ihre Schranken verweisen kann, indem sie ihr sagt, dass ja eine professionelle Beratung vorhanden ist und Frau "Superoma" sich ihre Ratschläge.... du weißt schon...

Ansonsten Telefon ausstecken und dem Papa des Kleinen klar machen, dass ein solcher Stress eine Frau im Wochenbett richtiggehend krank machen kann und die Gute einfach ausschließen. Wenn sie einige Wochen "vor der Tür" bleiben musste, wird sie hoffentlich vorsichtiger und respektiert deine Schwester als Mutter.

Sollte der Terror dann immer noch nicht enden, würde ich versuchen, Hilfe und Unterstützung beim Jugendamt zu erhalten. Mit ein wenig Glück darf Madame dann dort antanzen und sich mal einen Vortrag von einer Person antun, die weitaus mehr für ihr Pädagogikstudium verdient, als sie, die ein paar Null-Acht-Fünfzehn Tagesmutterkurse gemacht hat.

Die Geburt des Kleinen ist ein riesen Schritt in ein neues Leben für Mutter und Sohnemann. Ich hoffe, deine Schwester kann dies bald in vollen Zügen genießen und sich einfach nur noch über ihren kleinen Schatz freuen!!!!

Ich habs zwar nicht ganz durchgelesen , aber nein sie hat keine rechte, wenn die eltern des kindes sagen sie darf es nicht sehn, dann darf sie es auch nicht, weil sie nicht verwand ist