Hat Deutschland eine Art Disziplinarkammer für Richter und Gerichte?
Gibt es eine Art "Disziplinarkammer" in Deutschlands Justizsystem? Falls ja: wer trägt die Vollmachten für die Richter-Disziplinierung? Könnte so eine Disziplinarkammer theoretisch jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen?
Welche Art der Richterdisziplinierungs-Gesetze gibt es in Deutschland, falls es solche Gesetze überhaupt gibt?
7 Antworten

Es gibt auch für Richter eine Dienstaufsicht
https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)#Dienstaufsicht
die aber nicht die Art seiner Urteilsfindung oder seiner Verfahrensführung betrifft. Weiter kann ein Richter wegen
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung
belangt werden.
Der Zusammenhang zu Staatsanwälten erschließt sich mir nicht. Im Unterschied zu Richtern sind Staatsanwälte Beamte und somit innerhalb des Justizsystems weisungsgebunden, mit allen Konsequenzen die das haben kann.

Wie wäre es mit Art. 97 Abs. 1 GG?
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Auch § 25 DRiG ist da recht hilfreich:
Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Ich kann dir auch noch Vorschriften aus dem Landesrecht anbieten, hier der für NRW gültige § 1 Satz 2 LRiStaG:
Richterinnen und Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Die anderen Länder sehen das genau so. Wie wäre es mit Bayern (Art. 1 Abs. 1 S. 1 BayRiStAG)?
Den Richtern und Richterinnen ist die rechtsprechende Gewalt anvertraut, sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Fasst es ganz gut zusammen... und es ist gut, dass es keine Richter-Disziplinarkammer (wie in Polen) gibt.

Nicht direkt.
Möchte man sich über einen Richter beschweren, kann man das beim Präsidenten des Amts- und Landgerichts tun.
Über Anwälte kann man sich in der Anwaltskammer beschwerden, und über Ärzte kann man sich bei der Ärztekammer beschweren.
Ist man mit einem Gerichtsurteil vom Amtsgericht nicht einverstanden, kann man Berufung einlegen. Dann wird bei der nächsthöheren Instanz neu verhandelt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sogar selbst ohne Anwalt Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
In bestimmten Fällen geht es dann bis zum Bundesgerichtshof, oder sogar bis zum Europäischen Gerichtshof. Gegen Urteile des BGH oder EuGH ist man machtlos.
Davon abgesehen kann man auch Verfassungsklage einreichen.

Du wirfst eine ganze Menge Dinge durcheinander, die erstmal nichts miteinander zu tun haben.
Möchte man sich über einen Richter beschweren, kann man das beim Präsidenten des Amts- und Landgerichts tun.
Und das bewirkt i.d.R. nichts.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sogar selbst ohne Anwalt Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Die Verwaltungsgerichte haben mit den ordentlichen Gerichten nichts zu tun.
In bestimmten Fällen geht es dann bis zum Bundesgerichtshof
Nur in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Gegen Urteile des BGH
...ist man nur machtlos, sofern kein Verstoß gegen die eigenen Grundrechte vorliegt.
Davon abgesehen kann man auch Verfassungsklage einreichen.
Die Verfassungsbeschwerde ist kein reguläres Rechtsmittel und muss zulässig und begründet sein (wie übrigens jedes Rechtsmittel), die Anforderungen daran sind extrem hoch.

Welche Art der Richterdisziplinierungs-Gesetze gibt es in Deutschland, falls es solche Gesetze überhaupt gibt?
§ 339 StGB