Hat der Kunde Garantie Anspruch

4 Antworten

Wir führen einen Malerbetrieb (hab also etwas Ahnung) und ich möchte zur Gewährleistung was sagen:

Derjenige, der den Anstrich ausführt, muss sich sicher sein, dass der Untergrund ausreichend vorbehandelt bzw. tragfähig ist - er ist in der Gewährleistung!

Er kann von der Gewährleistung (nach BGB oder VOB) nur entlastet werden, wenn der Auftraggeber SCHRIFTLICH(!) in aller Form auf die Gewährleistung verzichtet.

Aber der Auftraggeber wäre schön blöde wenn er das täte.

Dein Bekannter soll vorsichtig sein, denn (überwiegend) Malerarbeiten bei der Sanierung sind den Malerbetrieben vorenthalten.

Die Berufsgenossenschaft ist da pingelig!

Er darf aber Holzanstriche, Tapezieren und dergleichen machen.

  • In der Umgangssprache wird unter Garantie vornehmlich die Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern – insbesondere technischer Konsumgüter – für eine bestimmte Periode bezeichnet. Bei Funktionsmängeln während dieser Periode verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wieder herzustellen. Die Bedingungen der Garantie sind in einem Garantieschein festgehalten.

  • Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Wird eine solche Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben, so ist § 443 Abs. 2 BGB anwendbar. Die Garantiezusage bezieht sich häufig auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird. Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen. Für Form und Inhalt der Garantieerklärung gelten beim Verbrauchsgüterkauf besondere Bestimmungen.

  • Ausführlich unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Garantie ist eine freiwillige Vereinbarung, wenn diese nicht im Vertrag vereinbart wurde, muss auch keine gegeben werden.

Und Gewährleistung?

@Bolli

Anders ist die Gewährleitung, da im Auftrag festhalten, dass auf Kundenwunsch keine Untergrundbehandlung gewünscht wurde, und auf die Risiken hingewiesen wurde.
Der Kunde muss dann nachweisen wenn etwas runterkommt, das dies auch mit Untergrundbehandlung passiert wäre

a) es handelt sich um gewerleistung und nicht um garantie.

b) einfach auf die rechnung mit drauf schreiben..."gem. kunde...bla bla..." und damit die haftung ausschliesen.