Hat der Busfahrer sich gestern strafbar gemacht?

15 Antworten

Nein, hat er nicht. Er hat nur die Beförderungsbedingungen vielleicht etwas strenger ausgelegt.

§ 4 (1) BefBedV lautet:

Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.

In diesem Fall könnten z.B. hygienische Gründe eine Rolle spielen, oder dass andere Fahrgäste sich durch einen halbnackten Körper belästigt fühlen könnten.

mit schlappen - keinen halt - kein sicherer stand beim bremsen .

Strafbar hat sich der Busfahrer ganz sicher nicht gemacht. Aber er hat das Hausrecht und darf bestimmen, dass er Dich sooo nicht mitnimmt.

Als Fahrgast finde ich es auch nicht so toll, wenn ein verschwitzten Halbnackter in den Bus einsteigt und sich dann auf einen Sitz setzt, der hinterher wieder von anderen Fahrgästen benutzt wird. Einfach bäääh!

Nein, warum sollte er sich strafbar gemacht haben? Es ist keine Straftat jemandem den Zutritt zu einem Bus zu untersagen, wenn er in einer Art und Weise gekleidet ist, durch die andere sich ggf. belästigt fühlen könnten.

Im öffentlichen Verkehr gibt es die Beförderungspflicht, das heißt ein Busfahrer darf keinen Fahrgast grundlos die Beförderung verwehren.

Allerdings gibt es auch für den Fahrgast Beförderungsbedingungen die einzuhalten sind. So etwa ist es oft wo nicht gestattet sein Fahrrad im Bus mitzunehmen oder im Bus etwas zu essen (also etwa mit dem Eis im Bus sitzen etc.)

Strafbar hat sich der Busfahrer keinesfalls gemacht.. diesbezgl. gibt es auch kein Delikt, allenfalls wäre eine zivilrechtliche Forderung denkbar, aber wie gesagt - hältst du dich net an Beförderungsbedingungen, so hast du auch keinen Anspruch auf Beförderung.

Ein Auszug dazu aus den Beförderungsbedingungen der Öffis meiner Stadt:

D. Ausschluss von der Benützung der Anlagen und der Betriebsmittel

1. Von der Benützung sind insbesondere ausgeschlossen:

b) Personen, die durch ihr Verhalten den übrigen Fahrgästen offensichtlich lästig fallen bzw. den Betrieb oder die Verkehrsabwicklung stören.

@Coffeman444

Moment, da steht wirklich "Benützung" statt "Benutzung"?

@xyz911

Österreichisches Deutsch, da sind einige Wörter anders.. z.B sagt ihr "Anlagen" (also zu Dokumenten die einem Hauptdokument mitgeliefert werden) - bei uns sagt man "Beilagen" (also beiliegend sende ich Ihnen..)

Auch die Aussprache ist oft anders - ihr sagt "Installieren" und sprecht das -st- darin <st> aus, bei uns wird es aber wie <scht> ausgesprochen. Also <Inschtallieren>. Oder Chemie, bei euch <Ch>emie oder gar <Sch>emie - bei uns <K>emie

Andere Länder andere Sitten :)

Nein, der Busfahrer darf entscheiden, wen er mitnehmen möchte und wen nicht. Er hat im Bus das Hausrecht.

Kenn ich auch als Rezeptionist im Hotel. Ich darf entscheiden, ob ich bestimmte Gäste in meinem Hotel nächtigen lassen möchte oder nicht. Wenn sie mir so am Empfang erscheinen, wie beschrieben, würde ich auch skeptisch werden.

Das was der Busfahrer in dem Fall gemacht hat ist zwar erlaubt, allerdings darf man niemanden grundlos nicht mitnehmen, dass ist anders als im Hotel.

@FrageAntwort346

Den Grund hatte er ja auch. Er hatte Bedenken, dass sich andere Fahrgäste durch sowas belästigt fühlen können. Er braucht es aber nicht offen zu sagen, denn verständlich sein sollte es eigentlich.