Hat der Arbeitgeber das Recht Krankheitstage nicht auszubezahlen wenn sie auf Samstag/Sonntag fallen, trotz Kontischicht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Arbeitgeber soll sich mal das Entgeltfortzahlungsgesetz anschauen.

Im § 4 ist eindeutig geregelt dass der AN bei Krankheit so bezahlt werden muss als hätte er ohne Krankheit gearbeitet. Das nennt sich Lohn-/oder Entgeltausfallprinzip.

Wenn im Schichtplan festgelegt ist, dass Du am Samstag und Sonntag hättest arbeiten müssen, muss der AG Dir diese Arbeitstage auch so bezahlen wie er sie bezahlt hätte, wenn Du nicht krank gewesen wärst. Da zählen auch die Schichtzulagen dazu.

Dein Chef soll Dir mal zeigen auf welcher Rechtsgrundlage er die Zahlung verweigert, das wird er aber nicht können.

perfekt danke, habe ich ihm so mitgeteilt und eine Frist bis zum 3.2.2017 gesetzt.

@Danceb4tchDance

Bitte, sehr gerne. Danke auch fürs Sternchen

Er muss dich für die Tage bezahlen, die du normalerweise hättest arbeiten müssen. D.h., wenn du hättest vier Tage arbeiten müssen, muss er auch für 4 Tage bezahlen. Und im Schichtbetrieb ist es ja völlig unerheblich, welche Wochentage das sind. Da könnte es dann höchstens noch um Zuschläge gehen.

 Da könnte es dann höchstens noch um Zuschläge gehen.

Schichtzuschläge die gezahlt werden müssen bezahlt werden, auch sie fallen unter das Entgeltausfallprinzip.

Was nicht bezahlt werden muss sind z.B. Schmutzzulagen oder Fahrtkostenzuschüsse.

Wie ist das denn wenn du Urlaub hast?

Musst du da auch für Samstag und Sonntag einen Urlaubstag nehmen?

Lasse Dich nicht bequatschen, der Arbeitgeber muss die Tage auch bezahlen.

Weise den Arbeitgeber auf das Entgeltfortzahlungsgesetz hin und fordere ihn höflich auf die Tage zu bezahlen.

Notfalls zum Arbeitsgericht gehen und dort Klage aufnehmen lassen.