Hat das Ordnungsamt Hoheitsrechte?

6 Antworten

Welche Rechte und Befugnisse eine Behörde hat wird in dem Fall vom Land oder der Gemeinde geregelt und ist nicht einheitlich in Deutschland.

Es kann durchaus sein, dass ein Ordnungsamt hoheitliche Rechte dafür wahrnimmt und sie auch berechtigt sind deinen Ausweis zu verlangen.

Dazu musst du dich ein bisschen im Landesrecht deines Bundeslandes belesen.

Das Ordnungsamt ist ebenfalls Träger von den Organen, jedoch eingeschränkt. Das Ordnungsamt darf Dich dazu aufrufen dich Ausweisen zu müssen nur wenn es um das Ausstellen von Bußgeld gilt. Personenkontrollen dürfen die nicht vornehmen.

Personenkontrollen dürfen die nicht vornehmen.

Würde ich jetzt nicht zu einem Stadtpolizisten oder Hilfspolizisten in Hessen sagen.

Grund: Es sind zwar Leute vom Ordnungsamt, aber diese haben im Rahmen ihrer Aufgaben Polizeibefugnisse.

Das Ordnungsamt braucht keine Hoheitsrechte um deine Personalien festzustellen.

§ 111 OWiG:

1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem
zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr
über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner
Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine
Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder
die Angabe verweigert.


(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen
Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit
einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit
einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

Außerdem gilt § 1 PAuswG:

§ 1 Ausweispflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes

sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt
sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu
unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen.

Wer berechtigt ist steht in § 2 Abs. 2 PAuswG:

(2) Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden im Sinne dieses
Gesetzes sind öffentliche Stellen, die befugt sind, zur Erfüllung ihrer
gesetzlichen Aufgaben als hoheitliche Maßnahme die Identität von
Personen festzustellen.

Verweigerung der Personalien nach dem PAuswG:
 Die Ordnungswidrigkeit kann ..... mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden (§ 32 Abs. 3 PAuswG).


Das siehst du komplett falsch. Selbstverständlich hat das Ordnungsamt Hoheitsrechte. Wie könnte es sonst die "Ordnung" aufrechterhalten?

Das geht schon aus den Gesetzen über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesländer hervor. Darin sind nämlich auch die Ordnungsämter oder beser sogar die gesamten Gemeinden zur Identitätsfeststellung berechtigt.

Als Hoheitsrecht werden Einzelbefugnisse der Staatsgewalt bezeichnet. Also in erster Linie die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.

Und das Ordnungsamt befasst sich mit nichts anderem als der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Also ja auch das Ordnungsamt hat Hoheitsrechte.

Hoheitsrechte. Befugnisse eines souveränen Staates zur Erfüllung seiner Aufgaben, u.a. das Recht, Gesetze zu verabschieden und mit Zwang durchsetzen (Gesetzgebungshoheit), das Recht, Steuern zu erheben (Finanzhoheit) und das Recht, bewaffnete Streitkräfte aufzustellen (Wehrhoheit).

Bezweifle dass das für das Ordnungsamt auch gilt, schließlich können sie ja ihre Aufgabe erfüllen und benötigen dazu nicht deine Personalien.^^ Meiner Meinung nach, aber ich würds ihnen wohl einfach in die Hand drücken, bevor da ne Diskussion ausbricht.

Wenn das Ordnungamt ein Bußgeld verhängen will, braucht es sehr wohl die Personalien. aber die können jederzeit die Polizei zu hilfe rufen, wenn sich jemand nicht ausweisen will, zur Feststellung der Personalien.

Und wenn du kopierst, mußt du die Quelle angeben.

@Krautner

Die Polizei darf das natürlich...

Und warum sollte das Ordnungsamt es dann nicht dürfen?

Die Ordnungsbehörde (in Bayern Sicherheitsbehörde genannt) hat, wie die Polizei, die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie wird deshalb auch als Verwaltungspolizei oder als Polizei im materiellen Sinne bezeichnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsbeh%C3%B6rde

Hoheitsrechte werden auch übertragen. Der Staat an sich nimmt ja natürlich nicht zum Beispiel die Aufgaben des Ausweisrechtes war. Diese hoheitliche Aufgabe wird an die Städte und Gemeinden übertragen.