harz 4 und wohne bei der großmutter, kann sie miete von mir erwarten?

8 Antworten

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Grundsätzlich muss deine Großmutter dich nicht kostenlos bei sich wohnen lassen; d.h. du kannst auf jeden Fall kopfanteilige Mietkosten geltend machen, wobei deine Großmutter dann natürlich Einkünfte aus Untervermietung hat.

Zudem stellt ihr keinesfalls eine Bedarfsgemeinschaft dar, da das rein formal nach § 7 Abs. 3 SGB II zwischen Großeltern und Enkeln nicht möglich ist.

Dein Großmutter müsste nur dann ihr Einkommen offenlegen, wenn sie dir tatsächlich Unterstützung zahlt oder freiwillig bereit ist, zu zahlen, da keine offizielle Unterhaltspflicht dir gegenüber besteht.

Vielen Dank !!! Mit ihrer kleinen Rente kann meine Großmutter mich auch nicht unterstützen.

@lyd123

Bei Lichte betrachtet unterstützt deine Großmutter dich ja nicht sonderlich stark, wenn sie dich kostenlos bei sich wohnen lässt.
Ihre Netto-Kaltmiete ist fix - ändert sich also nicht, wenn du da wohnst -, lediglich die Nebenkosten werden sich marginal erhöhen; und Regelbedarf, aus dem du deine Lebenshaltungskosten bestreiten kannst, bekommst du ja mutmaßlich in voller Höhe.

@VirtualSelf

Ja, dass ist richtig ..... vielen Dank !

Wenn überhaupt, geht ohne Mietvertrag nichts.

Danke !

Mietkosten kannst Du nur beantragen, wenn Du auch eine abgetrennte Wohnung hast.

Ansonsten werden sie Dir bald die Bedarfsgemeinschaft anrechnen.

Falsch. Das Amt zahlt auch bei Untermietverträgen!

Danke aber das ist wohl nicht ganz richtig. Habe bislang auch bei jemanden gewohnt, (1 möbeliertes Zimmer mit Zugang zur Kü. Bad u. WZ) und Miete erhalten. Es handelte sich hierbei jedoch nicht um ein Familienmitglid !

Wenn sie dir offiziell ein Zimmer vermietet sollte das auch gehen.

Dankeschön !

großeltern und enkel können niemals eine bg bilden. max. kann das amt eine unterhaltsvermutung anstellen (zb. unterstellen dass sie dich in form von geld- oder sachleistungen unterstützt.)... dieser könnt ihr wahrheitsgemäß einfach schriftlich wiedersprechen. den mietvertrag müsst ihr natürlich einreichen, wobei dir dein tatsächlicher angemessener anteil vom jobcenter zusteht.

Vielen Dank !