HARZ 4 und Grundbucheintrag
Das Haus gehört mir und meinem Ehemaenn, wir leben getrennt, nicht geschieden, haben 2 Kinder. Ich bin im Haus geblieben und trage die ganze Belastung alleine, bekomme noch etwas Harz 4 zu meinem Gehalt, kann noch nicht mehr arbeiten, Kinder sind klein. Er möchte seine Hälfte unentgeltlich mir überschreiben, nun war ich so schlau und bin erstmal zu AA gegangen um nachzufragen, ob ich Schwierigkeiten kriege,wenn nicht mehr 50 %, sondern 100 % ganz mir gehören. Die haben ausgerechnet und mitgeteilt, dass, wenn ich das Haus auf mich überschreibe, dann zahlen die keinen Cent mehr, weil ich angeblich zu reich bin....................verstehe die Welt nicht mehr, das Haus ist noch verschuldet, ist mit 100 QM Wohnfläche angemessen für 3 Personen, ich zahle monatlich an Kredit genau so viel, wenn ich jetzt eine 3-Zi. Wohnung mieten werde, das Haus ist auch Altbau. Was kann ich machen? Habe zwar am Dienstag Termin beim Anwalt, bis dahin möchte paar Informationen sammeln. Vor allem wir haben vor uns zu scheiden, dann muss es ja mit dem haus geklärt werden
3 Antworten
Termin beim Anwalt ist gut und er sollte das Jobcenter auch auf den Topf setzen. Eine angemessene Hütte ist kein Vermögen, so jedenfalls das BSG und das Amt hat die vollen Kosten und Lasten der Hütte zu bezahlen und dies ohne wenn und aber. Alle Reparaturen, wie neue Heizanlage und Fußbodenbelege und vieles mehr, kommen hinzu. Viel Glück.
http://www.kinder-armut.de/hartz-4-iv-alg-2-sgb-ii/haus-eigentumswohnung-eigenheim.html
Ein selbstgenutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine angemessene Eigentumswohnung ist für den Hartz IV Bezug nicht als Vermögen anzurechnen.
Das selbstgenutzte Hausgrundschück bzw. Eigentumswohnung darf nur eine angemessene Größe haben.
Mal ausdrucken und zum Anwalt mitnehmen.
du kannst doch dann das haus vermieten/ verkaufen und vom dem geld was kleines für euch selbst anmieten? so denkt sich das auch das AA.................. für die scheidung braucht ihr eh einen anwalt, der euch berät...............
in deiner andren frage steht noch, dass "ihr" vorhattet, das haus auf dich zu überschreiben...... http://www.gutefrage.net/frage/grundbucheintrag-und-uneheliches-kind
ja, ich und mein zukunftiger Ex Mann, er wollte das Haus nicht selber halten, und will nicht im Grundbuch stehen
also 3 personen stehen sicher seitens des amtes keine 100 qm zu................
ist das Haus mit 100 Quadraten nicht angemessen für 3 Personen? Und genau soviel werde zahlen für 3 Zi. Wohnung zur Miete