Hartz4 und ALG 1 aufs gleiche Konto wie Lohn von meinem Freund?
Mein Freund hat kein eigenes Konto und bekommt seinen Lohn auf mein Konto. Ich habe aber nur das eine Konto und habe ALG 2 und ALG1 beantragt. Geht das?
9 Antworten
Selbst wenn es kein "wirkliches" gemeinsames Konto ist, liegt in dem Falle erst einmal der Gedanke nahe, dass Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid. Heisst: Kürzung bei Dir.
Also- Du kannst sein Geld auf Dein Kto überweisen lassen- kannst aber auch damit rechnen, dass es zu Problemen mit dem Amt kommt.
Abgesehen davon, dass ein Privatkonto (und das hast Du) für den eigenen privaten Gebrauch gedacht ist (lies mal AGB Deiner Bank).
des weiteren: er verdient Geld und hat kein eigenes Konto? Das hat auch den Ruch von illegitim.. kriegt er sein Geld an der Steuer vorbei, dass er es nicht auf sich zurückvollziehen lassen will?
Geldwäsche?
Ja, hört sich schräg an.. aber mit solchen Fragen dürft Ihr rechnen.
Das hat auch den Ruch von illegitim.. kriegt er sein Geld an der Steuer vorbei, dass er es nicht auf sich zurückvollziehen lassen will? Geldwäsche?
Ich kenne zwar die Bedingungen beim Fragesteller nicht, aber ich selber habe auch seit Jahren kein eigenes Konto bei der Bank. Mein verdientes Geld geht auf das Konto meiner Frau und keiner hat ein Problem damit.
Gruß Nino
Solange ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet - und wohnt und haushaltet ihr getrennt -, ist diese Konstruktion eigentlich unproblematisch.
Es muss a) nur deutlich gemacht werden, welcher Betrag seiner ist, und b) solltet ihr beide dem Jobcenter dieses schriftlich erklären.
Wohnt ihr zusammen, wird ein gemeinsames Konto als Indiz für eine BG gewertet. Dann habt ihr allerdings ein Problem.
Besser wäre es, wenn er sich - ggf. mit Hife einer Schuldnerberatung - um ein eigenes Konto kümmerte. Trotz Schufa sollte sich da etwas machen lassen ...
Dann soll er sich doch ein Konto einrichten.
Wo liegt das Problem ?
10 Euro mitnehmen und bei der nächsten Bank ein Konto eröffnen - 30 Minuten Zeitaufwand. Arbeitsvertrag mitnehmen - wenn Lohnzahlungen zu erwarten sind, freut sich jede Bank, ein Konto bereitstellen zu können - und wenn es ein Guthabenkonto ist.
Ggf. eins auf Guthabenbasis und ohne Dispo. Versuchen.
Auch dann nicht, glaub mir.
@ KatzensaftGut
Laut deiner anderen Frage hast du ein P-Konto. Dann frage mal bei deiner Bank nach, wie das mit deinem Freund und einem Konto gehen könnte.
Die Banken sehen das zwar nicht gerne, aber laut Gesetzt muss jeder ein Konto bekommen.
WTF? Ich habe weder ein P-Konto noch einen Freund.
Hallo KatzensaftGut
Oh Oh ich muss mich bei dir entschuldigen, mein Kommentar sollte der Fragestellerin gelten.
Kann es leider nicht löschen, aber ich hoffe du nimmst meine Entschuldigung an.
Mit Brille wäre das nicht passiert
Ein Freund muss ja nicht immer ein Lebenspartner sein. Manchmal ist ein Freund ein Freund. Wohnt ihr allerdings zusammen, dann könnte es Probleme mit dem JC geben, weil du irgendwann auch deine Kontoauszüge vorlegen musst und dann begründen, warum das so ist wie es ist. .
Gruß Nino
Ja, dann wird sein Einkommen aber auf dein ALG2 angerechnet - keine gute Idee.
Mal abgesehen davon, dass das gegen die Geschäftsbedingungen der Bank verstößt. Lies mal deinen Vertrag, du hast versichert dass du nur auf eigene Rechnung handelst.
Wenn man 10.000 SCHUFA-Einträge, eine EV etc. hat, eben nicht. Dann gibts so leicht kein Konto.