hartz4 umzug minijob
Hallo liebe Community Gemeinde, ich bräuchte so wie die meisten hier eine kleine Auskunft. Und zwar lebe ich momentan in Baden Württemberg und wollte nach Niedersachsen Landkreis Goslar umziehen da ich dort eine Minijob angeboten bekommen habe mit eventueller Vollzeitübernahme. So und nun zu meiner Frage. Hat von euch irgendjemand Erfahrungen gemacht bzw weis jemand von euch wie es mit der ARGE abläuft ( wo muss ich dies jetzt melden das ich umziehen möchte bzw eine stelle habe)??? also das ich ne Wohnung bis 210€ bezahlt bekomme weis ich auch weis ich das ich zusätzlich noch 160€ zu Hartz4 verdienen darf also insgesamt 551€... Wie schaut es mit den Umzugskosten und der Ersteinrichtung aus ( wievbiel würde ich bekommen)??? Vielen lieben Dank euch schonmal im vorraus!!!
2 Antworten
Ein Minijob begründet keinen hinreichenden Grund für einen Umzug und schon gar nicht in ein anders Bundesland !
Da reicht es nicht aus,das evtl.eine feste Beschäftigung daraus entstehen könnte,das musst du vorher vom Arbeitgeber schriftlich haben,das du dort eingestellt wirst und das nicht nur als Minijober.
SGB II § 22 Absatz 6:
"(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; ..." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Weiter heißt es da: "Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist"
Ob wegen eines Minijobs ein Umzug "notwendig" ist, das muss der Sachbearbeiter auf Antrag pflichtgemäß ermessen.
Ist man mit dem Ermessen nicht zufrieden, kann man es auf dem Rechtsweg überprüfen lassen.
Dass man am Ende einen Richter findet, der wegen eines "Minijob ... mit eventueller Vollzeitübernahme" die alte Gemeine zu Umzugskosten verteilt, ist bislang wohl noch nicht vorgekommen.
Aber man weiß ja nie ... die Zeiten ändern sich ... manchmal ...
Und ist man noch keine 25, gilt es auch Absatz 5 zu beachten - ebenso wegen der Erstausstattung (dazu dann noch § 24).
Gruß aus Berlin, Gerd