hartz4 umzug minijob

2 Antworten

Ein Minijob begründet keinen hinreichenden Grund für einen Umzug und schon gar nicht in ein anders Bundesland !

Da reicht es nicht aus,das evtl.eine feste Beschäftigung daraus entstehen könnte,das musst du vorher vom Arbeitgeber schriftlich haben,das du dort eingestellt wirst und das nicht nur als Minijober.

SGB II § 22 Absatz 6:

"(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; ..." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Weiter heißt es da: "Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist"

Ob wegen eines Minijobs ein Umzug "notwendig" ist, das muss der Sachbearbeiter auf Antrag pflichtgemäß ermessen.

Ist man mit dem Ermessen nicht zufrieden, kann man es auf dem Rechtsweg überprüfen lassen.

Dass man am Ende einen Richter findet, der wegen eines "Minijob ... mit eventueller Vollzeitübernahme" die alte Gemeine zu Umzugskosten verteilt, ist bislang wohl noch nicht vorgekommen.

Aber man weiß ja nie ... die Zeiten ändern sich ... manchmal ...

Und ist man noch keine 25, gilt es auch Absatz 5 zu beachten - ebenso wegen der Erstausstattung (dazu dann noch § 24).

Gruß aus Berlin, Gerd